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Thema: Zack! Verweis! Oder so ähnlich.............

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von NPC Fighter Beitrag anzeigen
    Was ist das Problem daran, einen Lehrer zu belügen, Zelretch?
    Der hat nur die Aufgabe, einem was beizubringen und Leistungen zu bewerten. Er ist ja kein Richter, bei dem Lügen ungünstige Konsequenzen für Andere nach sich ziehen können.

    Man könnte bei manchen Posts hier meinen, wir wären in den 60ern des letzten Jahrhunderts stecken geblieben.
    Wenn gewisse Schüler die Autorität des Lehrers durch den Dreck ziehen beeinflusst das den gesamten Unterricht. Das ist zwar meine persönliche Auffassung, aber ich bin mir relativ sicher, dass ein gewisses Spannungsfeld zwischen Schüler und Lehrer vorhanden sein muss, damit ein lukrativer Unterricht stattfinden kann. Und das gibt es so lange wie der Lehrer noch am längeren Hebel sitzt und die Noten verteilt. Wenn die Schüler allerdings die Noten nicht mehr als Druckmittel anerkennen, (wie die beiden beschriebenen), dann muss man zu anderen Mitteln greifen, und genau das Tut der Lehrer hier nicht.

  2. #2

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von NPC Fighter Beitrag anzeigen
    Der hat nur die Aufgabe, einem was beizubringen und Leistungen zu bewerten. Er ist ja kein Richter, bei dem Lügen ungünstige Konsequenzen für Andere nach sich ziehen können.
    Ähm, nein. Als Lehrer hast du von der Verfassung her zwei Aufgaben in Form eines Bildungs- und Erziehungsauftrages. Der Erziehungsauftrag wird allerdings von der Allgemeinheit gerne vergessen, wenn es um die Aufgaben eines Lehrers geht.

    Zum Thema:

    Mir fehlt da ebenfalls die Vorgeschichte dieses Ereignisses und eine Beschreibung der genaueren Umstände. Prinzipiell ist allerdings zu sagen, dass ich für einen Täuschungsversuch einen Verweis nicht als angemessenes Mittel ansehe. Generell ist ein Täuschungsversuch allerdings mit "Ungenügend" zu bewerten und gegebenenfalls in den Kopfnoten (falls im Bundesland vorhanden) zu berücksichtigen.

    Ein Verweis ist hingegen ein schuldisziplinarisches Mittel, dass nicht von einem Einzellehrer alleine vergeben werden kann, sondern in Rücksprache mit dem Kollegium und der Schulleitung und nur in besonders schwerwiegenden Fällen vergeben wird. Das Maximum, was ein Einzellehrer in diesem Bereich alleine vergeben kann, ist ein Tadel. Ein Täuschungsversuch fällt für mich allerdings nicht in diese Kategorie.

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