Eigentlich bedeutet zweite Vorlage, dass es unverändert nochmal vorgelegt wird, nachdem es in der zweiten Lesung im Bundestag unverändert geblieben ist. Alles was mit Kompromissen zu tun hat, geht ja durch den Vermittlungsausschuss, wenn der Bundestag nicht von sich aus Änderungen vornimmt.
Übrigens ist es ja auch ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nur das Kabinett Gesetze verabschieden kann. Theoretisch ist es ja sogar möglich, dass die Opposition mit einigen "Abtrünnigen" Gesetze in den Bundestag einbringt, die dann von der Regierung ausgearbeitet werden müssen. Ich frage mich allerdings, ob das praktisch schon mal vorgekommen ist. Ich glaube, ich habe gerade eine Nachmittagsbeschäftigung für mich entdeckt.![]()