3 Wochen gelten soweit ich weiß für diejenigen die pflegerische Tätigkeiten in ihrer Liste angekreuzt bekommen hatten, oder Fahrdienst machen, sowie noch für ein paar andere Bereiche. Mein Bruder beispielsweise brauchte nur 5 Tage außer Haus bleiben (der glückliche...). Ich jedenfalls musste wegen dem Kreuzchen bzgl. der pflegerischen Tätigkeiten 3 Wochen bleiben, obwohl ich keine ausführen musste, was im Endeffekt nur negativ für mich und die Einrichtung war... und im übrigen: Wenn man vom Arzt als "nicht reisefähig" eingestuft wird, dann muss man nicht zur Zivildienstschule, bzw. darf nach Hause wenn man als reisefähig krank bescheinigt wird, während man dort ist. Ansonsten habe ich noch nicht gehört dass jemand nicht zur Zivischule musste, halte das aber für möglich...
Bezüglich der Einladung zum Einführungslehrgang (an der Zivildienstschule)? Die kommt automatisch, bei mir zumindest kurz nach Beginn des Zivildienstes.Zitat