Du trittst deinen Dienst vor dem 01.12.2010 an und hast am 31.12.2010 noch keine sechs Monate abgeleistet, d.h. du darfst noch die vollen 9 Monate ableisten.Zitat
Im Grunde witzig: Wenn du vor zwischen 02.04.2010 und dem 01.07.2010 deinen Dienst angetreten hättest, würdest du jetzt schon von der Verkürzung profitieren. Die, die ihren Dienst zwischen dem 02.07.2010 und dem 30.11.2010 antreten, wären damit die Dummen... Irgendwie ergibt das keinen Sinn...