"Meine Ausbildung (Mediengestalter Digital/Print bei einem Bildungswerk) ist eigentlich als Erstausbildung gedacht und wird vom Staat ein wenig gefördert. Da meine erste Ausbildung (Staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent) - da rein schulisch - bekanntlich nicht anerkannt wird, durfte ich nach unzähligen Gängen zum Arbeitsamt und einem harten Kampf diese Ausbildung doch machen.
Nun bin ich ausgezogen. Ich habe mich vorher beim Arbeitsamt informiert, wie es aussieht mit Berufsausbildungsbeihilfe, da wurde mir schon gesagt, dass ich das nicht beantragen brauche, da ich es ohnehin nicht bekommen werde. Der Grund erschloss sich mir nicht so ganz, aber ich wollte eh Wohngeld beantragen. Habe ich dann im Dezember auch gemacht, anschließend ging es bis März hin und her. Die wollten den Ausbildungsvertrag, haben sie bekommen. Die wollten, dass ich doch vorher BAB beantrage - habe ich gemacht, wurde innerhalb einer Woche abgelehnt, hab den Ablehnungsbescheid hingeschickt, gut. Dann faselten sie davon, dass ich selbst mit meinem mir wohl zustehenden Wohngeld von monatlich 238,00 € insgesamt nicht auf den vom Staat festgelegten sozialhilferechtlichen Eigenbedarf komme, den ich erreichen muss, um überhaupt Anrecht auf Wohngeld zu haben. Mir fehlen monatlich 196,00 €. Ich soll also irgendwoher noch 196,00 € bekommen, damit ich vom Staat Geld kriege. Ich soll also einen Nebenjob haben oder sowas. Yay, weil ich auch Zeit neben einem 8-Stunden-Job habe um noch fett arbeiten zu gehen.
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