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Thema: Fußball (News, Gerüchte, Diskussionen) #11

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  1. #10

    Examinierter Senfautomat
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    So nebensächlich ist die juristische Form gar nicht. Sie legt nämlich fest, wer im Falle einer "Pleite" haftbar gemacht werden kann. Während bei einem e.V. nahezu der gesamte Vorstand haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich das bei einer KGaA auf die Geschäftsführung. Auch muss ein e.V. nicht über Rücklagen verfügen (die nicht im laufenden Betrieb antastbar sind), während eine KGaA diese aufweisen muss.

    Desweiteren sind e.V. meist gemeinnützig, was bedeutet, dass sie nicht auf eine Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, sondern vor allem ein in der Vereinssatzung festgesetztes Ziel verfolgen (Bsp. dafür wäre bei uns in der Bigband die Förderung der Swingmusik, der Volksmusik und der Jugend). Überprüft wird dies vom Finanzamt und dem Amtsgericht in Form einer normalen Steuererklärung. Bei KGaAs wirken daneben allerdings auch noch andere Gremien (wie die Banken- und Börsenaufsicht) mit. Sie unterliegen somit einer stärkeren Kontrolle.

    Häuft ein Verein jetzt Schulden an, dann passiert zunächst folgendes: Dem Verein wird seine Gemeinnützigkeit aberkannt, was unmittelbaren Einfluss auf die Steuern hat, da diese sich schlagartig erhöhen und Fördergelder entfallen. In diese Rechnung fließt aber auch der Grundbesitz eines Vereins mit ein. Bei Schalke und Dortmund wären das beispielsweise die VeltinsArena und das Westfalenstadion, sowie die Trainingsgelände. Das alles wird im Wert gegengerechnet, um zu sehen, wie hoch die Schulden wirklich sind. Sie werden also quasi als Sicherheit gewertet. Betrachtet man den Wert der Arena und des Westfalenstadions wird offensichtlich, dass man zwar einen Mangel an Bargeld aufweisen kann, aber dennoch über enormen Grundbesitz verfügt, der notfalls veräußert werden kann. Dortmund hat genau das zwischenzeitlich gemacht (mittlerweile gehört das Stadion aber wieder dem BVB). Selbst wenn die GEler eine desolate Finanzpolitik aufweisen, besitzen sie allerdings immer noch genau dieses tote Kapital und das wird ihnen zugute gehalten. Würden sie es allerdings nicht besitzen, sähe die Sache auch für das Finanzamt anders aus und würde zu Maßnahmen bishin zur Insolvenz führen. Liquidiert werden können Vereine dabei allerdings nicht. Selbst bei einer Pleite wäre der maximal schlimmste sportliche Schritt der Zwangsabstieg in die unterste Kreisliga, wenn der Verein sich nicht selbst in einer Mitgliederversammlung auflöst.

    Das Problem an der Sache ist allerdings, dass diese spezielle Vereinsregelung nur in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Im Ausland unterliegen die Vereine anderen Regeln, die teilweise solchen strengen Regeln nicht folgen und ihnen nahezu unbegrenzte Schulden erlauben. Dies ist in der BRD allerdings nicht möglich.

    Desweiteren gibt es allerdings auch noch einen wirtschaftlichen Grund von Seiten der DFL: Bayern, Dortmund und Schalke sind die Top 3, was die TV-Verkaufszahlen angeht. Würde man einen dieser Vereine pleite gehen lassen, hätte das Auswirkungen für die ganze Fussballliga, da die TV-Gelder in nicht unerheblichem Maße schrumpfen würden. Die Kettenreaktion, die das auslösen würde, kann sich jeder selbst vorstellen. Besonders für die kleineren Vereine, die jetzt schon am Krückstock gehen, würde ein solcher Schritt hart treffen. Die Folgen wären noch mehr Pleiten und ein Imageschaden, den die Fussballliga so schnell nicht mehr beheben könnte. Aus diesem Grund macht es aus Sicht der DFL auch deutlich mehr Sinn, (Traditions-)Vereine durchzuschleppen als sie pleite gehen zu lassen. Der wirtschaftliche Schaden ist so einfach geringer als wenn man sie pleite gehen lassen würde.

    Geändert von BIT (27.04.2010 um 10:54 Uhr)

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