Die Anteile hält bei denen zu 100% der Verein (oder bei Wolfsburg und Leverkusen das Werk) selber. Aktien geben sie entgegen ihres Namens nicht aus. Hier hat die KGaA vielmehr einen juristischen Vorteil für die Vereine, da diese eben in dieser Rechtsform nicht übernommen werden können, wie in der 50+1 Regel festgelegt, und es im Vergleich zu einem "normalen" e.V. steuerliche Vorteile hat. Wirkliche Unternehmen sind sie dadurch aber noch nicht.![]()