Zitat Zitat von Mani Beitrag anzeigen
Mit einem Föhn hätt ichs schon probiert, hat aber nicht geklappt^^
Böse Idee. Ein Föhn wird so heiß, dass du damit schon ernsthafte Schäden anrichten kannst. Heizung sollte gehen, wenn sie nicht zu hoch gedreht ist.

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Und wenns nicht klappt hoff ich wenigstens, dass ich Ersatz oder Reperatur oder sowas krieg...
Dein Kaufdatum ist leider über ein halbes Jahr her, weshalb du nicht mehr ohne weiteres Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst* (wobei es bei diesem Vorfall selbst im ersten halben Jahr schwierig geworden wäre). Reparatur sollte aber zumindest drin sein - die Tastaturen lassen sich eigentlich immer austauschen und kosten kein Vermögen.

*) Im ersten halben Jahr nach Kauf muss der Händler dir nachweisen, dass du den Fehler verschuldet hast, die Beweislast liegt also beim Verkäufer, danach ist es umgekehrt.