Böse Idee. Ein Föhn wird so heiß, dass du damit schon ernsthafte Schäden anrichten kannst. Heizung sollte gehen, wenn sie nicht zu hoch gedreht ist.
Dein Kaufdatum ist leider über ein halbes Jahr her, weshalb du nicht mehr ohne weiteres Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst* (wobei es bei diesem Vorfall selbst im ersten halben Jahr schwierig geworden wäre). Reparatur sollte aber zumindest drin sein - die Tastaturen lassen sich eigentlich immer austauschen und kosten kein Vermögen.Zitat
*) Im ersten halben Jahr nach Kauf muss der Händler dir nachweisen, dass du den Fehler verschuldet hast, die Beweislast liegt also beim Verkäufer, danach ist es umgekehrt.