Ein FSJ kann nicht nachträglich angerechnet werden. Ein FSJ kann lediglich nach erfolgreicher Verweigerung des Wehrdienstes als Ersatz für den Zivildienst anerkannt werden. Das wird dir die zuständige Behörde bestätigen.
Der Katastrophenschutz kann einen nicht ohne Weiteres befreien. Man muss sich 6 Jahre verpflichten lassen. §13a WPflG