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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Wenn Du Glück hast dann wirst Du damit durchkommen aber wenn die von den Ämtern feststellen das Du nicht 18 bist, dann wirst Du nicht zur Rechenschaft gezogen, sondern eben derjenige der diese Dienstleitstung anbietet und das ist ja der Solariumbesitzer. Alternativ gibt es auch Solarien in Schwimmbädern, ob das da anders geregelt wird, kann ich Dir nicht sagen und ob die Qualität da besser ist, weiss ich ebenfalls nicht aber was sicher sein wird, Du bekommst da keine Beratung.
    Wer sich nicht anständig integrieren will und meint wirklich jeden beleidigen zu können, ist bei uns falsch! ~ Knuckles

  2. #2
    Zitat Zitat von Laterna Beitrag anzeigen
    Wenn Du Glück hast dann wirst Du damit durchkommen aber wenn die von den Ämtern feststellen das Du nicht 18 bist, dann wirst Du nicht zur Rechenschaft gezogen [...]
    Tja, das stimmt auch nur teilweise. Immer mehr Solarien schließen Verträge mit der Kundschaft ab oder lassen sich schriftlich gegen Ausweisvorlage bestätigen, dass der Kunde volljährig ist.

    Soviel zum Missbrauch von Ausweispapieren: StGB §281

    Wenn die Personen vom Ordnungsamt hereinschneien, ihn auf sein Alter kontrollieren, dann werden sie feststellen, dass er minderjährig ist. Der Betreiber wird dann seine entsprechenden Dokumente vorlegen und ist wahrscheinlich aus dem Schneider und er ist am Arsch und bekommt wahrscheinlich einen Eintrag in's Führungszeugnis, sofern die Sache nicht fallen gelassen wird.

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