Und jetzt nochmal ohne Gegenfrage antworten, bitte. Schlägt der Lehrer die Schüler, hat er (berechtigterweise) bald selbst ne Anklage am Hals, hält er sie von der Belästigung ab (sei es körperlich oder durch Präsenz), ist es nur kurzfristig, weils spätestens bei einem anderen Lehrer oder auf dem Hof oder nach der Schule weitergeht. Also bleibt ihm nur Drohen und zum Direktor rennen, damit letzterer Konsequenzen ziehen kann, wie erwähnt. Oder habe ich eine Möglichkeit übersehen?Zitat
Die U-Bahn ist eine gänzlich andere Situation, zumal ich dort auch nicht jedes hübsche Mädchen nach Hause begleiten kann, weil es sonst irgendwann begriffelt wird. Ich kann höchstens in dem Moment einschreiten, in dem ich da bin, und weil das bei der U-Bahn meistens reicht, im Unterricht aber so gut wie nie, ist dein Vergleich ganz klassisch Äpfel und Birnen.