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Thema: Status der Download-Datenbank

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  1. #11
    Echt doofe Situation ... Ich hoffe, dass wir irgendeine vernünftige Lösung finden.

    Für zukünftige Projekte hätte ich persönlich keine Probleme beispielsweise nur mit RTP u. M&B oder von der Community erstellte Grafiken zu arbeiten. Aber wenn man das RTP nicht mal editieren darf (was von Enterbrain wirklich idiotisch wäre), dann wäre das auch schon wieder ein K.O.-Kriterium. Was die Musik anbelangt, denke ich, dass genügend frei zugängliche vorhanden ist, um genügend Abwechslung zu garantieren.

    Was alte Spiele anbelangt, sehe ich die meisten Schwierigkeiten. Selbst wenn man alle urhebergeschützte Materialien finden kann, wird es fast unmöglich sein, sie alle gleichwertig oder zumindest vernünftig zu ersetzen.



    Das Verhalten der Leute, die hinter den Abmahnungen stehen, kann meiner Meinung nach nur darauf gerichtet sein außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen (bzw. mit dieser bei den Urheberinhabern hausieren zu gehen).
    Wie sollte denn die Schadensersatzforderung aussehen? Es ist die Aufgabe des Klägers den Schaden nachzuweisen, was imo immens schwierig sein wird.

    Nehmen wir an das Spiel X enthält 10 Grafiken, die von einem bestimmten Urheber stammen. Welcher Schaden soll dem Urheber dadurch entstanden sein? Er kann nicht ernsthaft behaupten, dass sein Unternehmen dadurch 20 Spiele weniger verkauft hat. Anders könnte das natürlich bei mehreren MP3s eines Spiels aussehen, bei dem man den Soundtrack erwerben kann.

    Klar, wenn ein Maker-Spiel kommerziell verkauft wird, kann der dadurch gewonnenen Gewinn relativ leicht als Schaden geltend gemacht werden. Die einzige sonstige Möglichkeit wäre u.U. den Schadensersatz auf Grundlage dessen zu berechnen, was für das urhebergeschützte Material normalerweise bezahlt werden müsste (Lizenzgebühr ö.ä.).
    Aber auch das ist nur eine Berechnungsmethode, die zunächst einen Schaden voraussetzt. D.h. wenn das Unternehmen niemals vorhatte ihre Materialien entgeltlich zur Verfügung zu stellen, dann ist auch kein kausaler Schaden vorhanden.


    Auf strafrechtlicher Ebene haben die Staatsanwälte wohl auch besseres zu tun, als ein paar Makerer hinter Schloss und Riegel zu bringen ...


    Rechtlich verbindlich ist das ganze natürlich nicht, schon allein deshalb, weil ich vom UrhG keine Ahnung habe. =)
    Außerdem wird das UrhG in Zukunft sicher noch strenger werden und wie die Rechtslage in den jeweiligen Staaten ist, in denen die einzelnen Unternehmen sitzen, ist auch nur schwierig zu beantworten, so dass eine legale Lösung für unser Hobby durchaus wünschenswert ist.

    Geändert von Zaphod (20.02.2010 um 17:07 Uhr)

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