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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Moment mal! Bedeutet das jetzt,wenn wir mit einem Musikprogram ein Lied machen,müssen wir noch die Erlaubnis des Entwickler des Musikprogram haben,die Lieder ins Netz zu stellen?
    Oder meinst du damit,dass man die Lieder anderer Spiele z.B.,nicht nachspielen darf?(Denn die Melodie ist ja noch da)
    Nochmal zu der RTP Idee(Falls es denn dazu kommen sollte)wenn man jetzt ein völlig anderes z.B. Pokemon Sprite pixelt,ist das dann immernoch verboten?

  2. #2
    Zitat Zitat von 0.o Champ o.0 Beitrag anzeigen
    ein völlig anderes z.B. Pokemon Sprite pixelt,ist das dann immernoch verboten?
    Ja! Das urheberrecht liegt schliesslich auch auf der Figur, nicht nur auf dem Sprite.
    Mickey Mouse ist auch noch Mickey Mouse auch wenn dein Mickey quadratisch ist.
    Aber ich glaub sowas liegt hier mehr auf der Grenze... Es gäbe ja schliesslich keinen eindeutigen Beweis (mehr) würdest du Mickey jetzt in Walter umbennen.

    Geändert von Supermike (21.02.2010 um 21:04 Uhr)

  3. #3
    Zitat Zitat
    z.B. Pokemon Sprite pixelt,ist das dann immernoch verboten?
    Wenn er völlig neu ist und nur den Stil praktiziert, eigentlich nicht.
    Ich glaube nichtmal dann, wenn du ihn posaunenhaft als Pokemon
    beschreiben würdest.

    Wie das mit Remake eines bestehenden Viehs ist kein Schimmer
    aber auf einem völlig neu erfundenen kann dir eigentlich dann keiner
    mehr rumtrampeln.

  4. #4

    Examinierter Senfautomat
    stars_mod
    Zitat Zitat von 0.o Champ o.0 Beitrag anzeigen
    Moment mal! Bedeutet das jetzt,wenn wir mit einem Musikprogram ein Lied machen,müssen wir noch die Erlaubnis des Entwickler des Musikprogram haben,die Lieder ins Netz zu stellen?
    Das nicht. Wenn du selbst der Komponist bist, bekommst du keinen Ärger, da es ja dein geistiges Eigentum ist.

    Zitat Zitat
    Oder meinst du damit,dass man die Lieder anderer Spiele z.B.,nicht nachspielen darf?(Denn die Melodie ist ja noch da)
    Genau das meine ich. Die Rechte für Musiktitel liegen in der Regel in Deutschland bei der GEMA, aber auch andere Länder haben solche Interessenvereinigungen, die die Rechte im Interesse der Komponisten/ Bands etc. schützen.

    Das gilt aber nicht für sogenannte freie Lieder wie beispielsweise Traditionals oder Volkslieder, sowie Lieder bei denen das Urherberrecht verfallen ist (was aber ewig dauert). Diese können natürlich frei genutzt werden. Im Zweifelsfalle würde ich dazur raten, sowas aber immer nachzuschlagen. Teilweise kann es doch verwirrend sein, wo noch Urheberrecht drauf ist und wo nicht.

    Zitat Zitat von Zeitauge Beitrag anzeigen
    Heißt, die Midi kann ich jetzt in die Tonne kloppen? Oder reicht's sie umzubenennen? Reicht es schon alleine, dass es nur eine Art remix ist, falls ich auch wirklich alle Noten richtig getroffen haben sollte?
    Das "Problem" bei Musik ist, dass auch Variationen eines Themas dem Urheberecht unterliegen. Das gilt auch für sämtliche Arrangements und Remixes eines Stücks. Solange nur einige Passagen im Stück erkannt werden können (dazu reichen zumeist schon wenige Töne) verfallen diese unter das Urheberrecht. Auch ein Umbenennen der Datei nützt dort dann nichts mehr.

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