Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen

Das 3. Semester beginnt Ende August, etwa zwei Wochen nach meinem 18. Geburtstag. Soweit ich weiß, kann ich dann nicht mehr aus dem Studium gerissen werden? [Wohnort: Bremen]
Jain. Man kann dich nicht aus dem Studium reißen, wenn du dadurch erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müsstest. Das trifft zwar zu 80% zu aber bei gewissen Studiengängen oder Härtefällen (nach 2 Jahren erst im 2. Semester etc) sagt das zuständige Kreiswehrersatzamt schon mal "Komm ... dein Studium scheinst du nicht wirklich ernst zu nehmen"

Generell solltest du dich aber über die Möglichkeit informieren über den Bund weiter zu studieren. Das wäre im Hinblick auf deinen Traumberuf sogar eine gute alternative aber dazu komm ich später nochmal.

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1. ich habe den letzten Fragebogen bzgl. Krankheiten etwas zu spät bemerkt, weil ich den Briefkasten einige Wochen nicht geleert hatte. Der Brief kam ungefähr drei statt der geforderten zwei Wochen nach Erhalt zurück zur BW. Bin ich bei denen jetzt schon unten durch bzw. besser ausgedrückt: Auf der Abschussliste, oder ist das eher egal?
Das ist im Grunde egal. Ob da jetzt unterlagen eine Woche früher oder später ankommen spielt für die weitere Zeit keine Rolle. Je nachdem wie viel dein zuständiger Sachbearbeiter sowieso schon auf dem Schreibtisch hat fällt es gar nicht auf oder du bekommst wie Liferipper schon gesagt hat noch einmal eine Erinnerung, dass Unterlage XY noch fehlt.

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2. Kann man während des GWD schon befördert werden? Auf wikipedia (...) wird die erste normale Beförderung mit einer "Dienstzeit" von drei Monaten assoziiert. Ist die Dienstzeit im GWD enthalten?
Wie schon gesagt bekommst du nach 3 Monaten den Rang des Gefreiten geschenkt. Nach 6 Monaten kannst du Obergefreiter werden, sofern du den PFT (Physical Fitness Test) bestanden hast und deine Pflichtanzahl an Märschen (5 km, 15km, 25km warens noch zu meiner Zeit) absolviert hast. Nach 9 Monaten kannst du es noch mit viel Glück schaffen zum Hauptgefreiten befördert zu werden (kurz oder bei deiner Entlassung), wenn du dafür die erforderlichen Scheine / Leistungsnachweise erreicht hast. Aber das ist nur sehr selten der Fall.

Sonst stehen Beförderungen meist erst dann auf dem Plan, wenn du dich über deine Grundwehrzeit hinaus verpflichten lässt. Die Feldwebellaufbahn oder die Offizierslaufbahn stehen dir dann offen.

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3. Was muss ich machen/erfüllen, um mehr oder weniger direkt und schnell in den o.g. Traumberuf zu gelangen (bzw. nah dran)? Was sind die körperlichen Vorraussetzungen (habe Dioptrin -2,25, das ist aber auch die einzige körperliche Einschränkung, außer die (noch) vorhandene generelle, leicht bis mittel ausgeprägte Unsportlichkeit...)
Für deinen Traumjob solltest du eine Offizierslaufbahn einschlagen. Dazu musst du dich mind 4 Jahre verpflichten (es sei denn es wurde mitlerweile wieder geändert) und dabei wird es gern gesehen, wenn du auch ein Studium über den Bund absolvierst. Je nach Studienrichtung, und ob dieser Studiengang über das Militär anerkannt ist kommst du so rel. leicht in die Offizierslaufbahn rein. Dennoch solltest du wissen, dass man beim Bund in Trimestern studiert. Sprich weniger Zeit und so gut wie keine Semesterferien (mal ne Woche hier und da höchstens).