Zitat Zitat von Glannaragh Beitrag anzeigen
Jemand, der sich damit auskennt?
Erzähl doch erstmal, worum es überhaupt geht. Vielleicht ist es hier ja gar nicht so verkehrt.
Wir haben zwar nen guten Anwalt, aber ich will nicht wegen jedem Mist zu ihm rennen ^^ nur wenn ich mir von vornherein relativ sicher bin

Aber ok, dann erzähl ich's erstmal.

Folgende Situation:
Zu meiner Wohnung, welche ich beziehe, kann man für einen kleinen Aufpreis pro Monat einen Stellplatz für sein Auto dazumieten. Genau dies habe ich gemacht.
Ende November vergangenen Jahres bekam ich einen Brief, dass die Durchfahrt zum Parkplatz vom 1. bis zum 3. Dezember nicht passierbar ist und es in diesem Zeitraum erlaubt ist, vor dem Haus zu parken (ist sowas wie ein Hof, also keine Straße).
Gut, dachte ich mir, die paar Tage geht das schon.
Mittlerweile haben wir jedoch Februar, und der Parkplatz ist immer noch nicht passierbar. Da es relativ viele Autos sind, ist schon im Dezember eine Schlacht um die Plätze vor dem Haus entbrannt; sobald man weggefahren ist, und wenn's nur zum einkaufen war, war der freie Platz innerhalb von ein paar Minuten wieder belegt, und draußen auf der Straße ist parken verboten.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich habe mir den Stellplatz gemietet, um immer einen sicheren Parkplatz zu haben der frei ist. Unter den jetztigen Umständen ist das nicht gewährleistet, darum habe ich der Verwaltung ne Mail geschrieben, in der ich die Aussetzung der Zahlung ankündigte, bis der Parkplatz wieder passierbar ist. Die Antwort war, dass ich die Zahlung einstellen kann, dann aber auch nicht mehr vor dem Anwesen parken kann, sondern auf der Straße oder sonstwo.
Geht das so einfach? Ich meine, ich habe schon seit 2 Monaten keinen sicheren Parkplatz obwohl ich ihn bezahlt habe. Wenn ich jetzt rückwirkend 2 Monate nicht bezahle, dann wär das doch nur fair, oder nicht?
Um die Parodie perfekt zu machen, hat die Hausverwaltung ein Verbot verhängt, vor den Mülltonnen zu parken, da diese sonst nicht abgeholt werden. Damit bleibt vor dem Haus noch weniger Platz zum parken.

Also was ich wissen will: Kann ich jetzt die Zahlung für zwei Monate einstellen (rückwirkend auf Dezember und Januar) da ich keinen sicheren Stellplatz hatte? Und darf mir die Vermietung wirklich, wenn ich die Zahlung einstelle, das Parken sowohl auf dem Stellplatz als auch vor dem Haus verbieten? Schließlich wäre das ganze ja rückwirkend auf die beiden Monate, in denen ich keinen Parkplatz hatte. Ich seh schließlich nicht ein, dass ich einen Stellplatz bezahle, den ich eigentlich gar nicht sicher habe.