Zitat Zitat von Zelretch Beitrag anzeigen
Gibt es da eigentlich Probleme, wenn das Spiel indiziert ist? Also beim Zoll?
Bei einer Beschlagnahmung ist die Einfuhr via Postversand verboten, eine persönliche Einfuhr, sprich ins Ausland fahren, Spiel kaufen und wieder einreisen hat keine weiteren Folgen. Eigentlich macht sich auch nur der Verkäufer im Ausland strafbar, aber Inselaffen sind nunmal Inselaffen
Du kannst dich nur strafbar machen, wenn du das Spiel weiterverkaufst, irgendjemandem vorführst usw.
Zitat Zitat von Zelretch Beitrag anzeigen
Oha. Wasfürn Scheiß. Mal hoffen, dass der Beamte einfach keine Ahnung hat.
Er nicht, aber sein Personal Computer