Moment, moment, ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Also wiederhole ich mich zunächst mal selbst:
Ich wollte damit doch nicht zum Ausdruck bringen, dass (und erst recht nicht insbesondere bei betrieblichen Ausbildungen!) Unternehmen willkürlich einstellen und dann lieblos aussieben, wie es Ihnen gerade passt. Selbstverständlich haben die wenigsten Arbeitgeber Interesse daran! Ausbilungsbetriebe noch weniger.Zitat
Heißt aber trotzdem nicht, dass sie nicht entsprechend handeln könnten. So eine Regelung ist auch nicht schwachsinnig, sondern wichtig, eben weil man tatsächlich plötzlich den letzten Idioten vor der Nase haben kann - und das ohne, dass er sich gleich schwere Pflichtverletzungen à la Arbeitsverweigerung oder Diebstahl leistet.
Dann hat die Firma im schlimmsten Fall nicht vier Monate, sondern vier Jahre (bei Nichtbestehen der Ausbildungsprüfung) Geld verschenkt.
Denn nach der Probezeit wird man auch den faulsten oder größten Idioten als Azubi kaum los, wenn er nicht doch richtig richtig richtig üblen Mist baut (und selbst dann ist es schwer. Azubis haben nach der Probezeit einen Traum an Kündigungsschutz! Ist mit § 626 BGB vergleichbar, nur habe ich mir sagen lassen, dass der Maßstab, nachdem der "wichtige Grund" bemessen wird, bei Azubis gerne noch höher angesetzt wird).
Im Übrigen vergessen viele auch gerne, dass die Probezeit für beide Seiten gilt. Wenn man nämlich als Arbeitnehmer merkt, dass sein Arbeitgeber der letzte Scheiß ist, kommt man in der Probezeit selbst auch schneller aus der Nummer wieder raus!
Ich glaube, dass bei Bro - wenn ich das richtig verstanden habe - "gesiebt" wird, weil er in einem Bildungswerk ausgebildet wird. Ist zwar auch teilbetrieblich, aber der betreibliche Teil läuft direkt über das Bildungswerk und das ist immer noch etwas völlig anderes, als wenn er von einem Unternehmen in der freien Wirtschaft ausgebildet würde (so wie es bei einer rein schulischen Ausbildung ebenfalls anders ist). Ist ja in dem Sinne kein Unternehmen, was sich seinen eigenen Nachwuchs heranziehen will, sondern nach meinem Verständnis eher gleich mit einer ganzen Ausbildungs(schul)klasse vergleichbar.
@Simon: 6 Monate Probezeit in der Ausbildung? Sicher? He he, dann hättest Du aber Deinem Ausbildungsbetrieb im schlimmsten Fall (also Nichtübernahme/Kündigung nach 5 or 6 Monaten) einfach nur § 20 BBiG i.V.m. § 22 BBiG unter die Nase halten müssen.![]()

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