Ist es nicht, laut BBiG darf die Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnis bis zu vier Monate betragen.
Bei einer rein schulischen Ausbildung gibt es dann meist (wie ja an weiterführenden Schulen sonst auch), das Probehalbjahr, wo anhand der Noten entschieden wird, wer weitermachen darf und wer nicht.
Na ja, der Witz ist ja, dass der Kündigungsschutz in der Probezeit NICHT greift. Wenn man denkt, dass die Person nicht passt oder man sie sich doch nicht leisten kann oder was auch immer, kann man sie in der Probezeit relativ leicht "loswerden". Dafür ist die Probezeit ja da...Zitat von Layana
Dass es (glücklicherweise) genug Betriebe/Firmen/Unternehmen gibt, die gute Leute selbstverständlich nach der Probezeit halten, ist durchaus richtig und üblich. Aber verpflichtend ist das genau genommen nicht.