Zitat Zitat von Trigaram Beitrag anzeigen
@ Viddy:
Wie, es wird nach ca. 4 Monaten entschieden, welcher von den Azubis, die die Ausbildung angefangen haben, weiter machen dürfen? oO Seltsames System...
Ist es nicht, laut BBiG darf die Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnis bis zu vier Monate betragen.

Bei einer rein schulischen Ausbildung gibt es dann meist (wie ja an weiterführenden Schulen sonst auch), das Probehalbjahr, wo anhand der Noten entschieden wird, wer weitermachen darf und wer nicht.

Zitat Zitat von Layana
Aber sollte man die nicht in der Regel problemlos überstehen, wenn man nicht irgendwelche Scheiße baut, Arbeitsverweigerung leistet o.ä.?
Na ja, der Witz ist ja, dass der Kündigungsschutz in der Probezeit NICHT greift. Wenn man denkt, dass die Person nicht passt oder man sie sich doch nicht leisten kann oder was auch immer, kann man sie in der Probezeit relativ leicht "loswerden". Dafür ist die Probezeit ja da...
Dass es (glücklicherweise) genug Betriebe/Firmen/Unternehmen gibt, die gute Leute selbstverständlich nach der Probezeit halten, ist durchaus richtig und üblich. Aber verpflichtend ist das genau genommen nicht.