-
hm. scheint nicht besonders seriös zu sein.
Das Unternehmen stand seit Oktober 2007 in der Kritik, da es - wie Verbraucherschützer befanden - „irreführend und nicht verbraucherfreundlich“ für eine neue Tarifstruktur warb. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale waren diese Preiserhöhungen gemäß § 315 BGB unbillig. Dies hatte unter anderem zahlreiche Kündigungen von Kabelverträgen zur Folge.
Bereits 2006 gab es Preiserhöhungen, die im Einzelfall über 30 % betrugen, geplant waren weitere 15 % Erhöhung für analoges Kabelfernsehen ab Januar 2008. [5][6].
Haus und Grund Düsseldorf hat für ein Mitglied gegen Unitymedia erneut eine positive Entscheidung vor dem Amtsgericht Köln (Urteil vom 20. April 2008, Az.: 125 C 81/08) erzielt. Gegenstand des Verfahrens war die Rückforderung der von Unitymedia ab dem 1. Januar 2007 und nochmals ab dem 1. Januar 2008 erhöhten Kabelentgelte. Unitymedia hat das Klagevorbringen des Haus und Grund Düsseldorf zugestanden, indem sie keinerlei ablehnende Stellungnahme vor dem Gericht abgegeben hat. Damit können nun sämtliche zu viel gezahlten Entgelte für die Jahre 2007 und 2008 zurückgefordert werden.
Gegen die Preiserhöhung vom Januar 2008 hat Unitymedia eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Diese besagt, dass entsprechende Passagen in den AGB des Unternehmens zukünftig nicht mehr verwendet werden. In der Presse wurde vielerseits berichtet, dass die Preiserhöhung nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtlich unwirksam ist und zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden könnten. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür auf ihrer Webseite und in ihren Beratungsstellen kostenlose Musterschreiben zur Verfügung.
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln