Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Weil er nach BDSG §35 ein Recht darauf hat, seine Daten zu löschen.
Bei Widerhandlungen können Geldstrafen verhängt werden.

Wenns sein Wunsch ist, würde ich es machen.
Ich hab nach seinem Willen und nicht nach seinen Rechten gefragt.

Und wenn du wirklich glaubst, dass sich solche Paragraphen so einfach im Internet durchsetzen lassen, welches immernoch eine juristisch total schwammige Zone ist, dann bist du doch naiver als ich dachte.