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Schwertmeister
Man kann nicht pauschal sagen, dass man gegen das Urheberrecht verstößt, wenn man ein fremdes Graffiti kopiert, wirtschaftlich nutzt oder zerstört. Das ist schlichtweg falsch. Das Urheberrecht greift nur bedingt.
Auch hier greift die typische "Juristenantwort", wenn man fragt wie etwas rechtlich einzuordnen ist: Es kommt drauf an!
Hier sind 2 nette und anschauliche Links zu dem Thema
Eigentum vs. "Kunst"
"Kunst" auf der Mauer
Geändert von Sebbo (29.11.2009 um 15:20 Uhr)
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