natürlich haben die künstler ein urheberrecht an ihren werken. soweit ich weiss, spielt es keine rolle, ob das graffiti illegal gesprüht ist oder legal, da sich urheberrecht und strafrecht nicht berühren, also unabhängig voneinander sind.
natürlich wär man ziemlich blöd, wenn man anspruch erhebt, weil man sich damit ja auch schuldig bekennt, aber möglich sollte es durchaus sein.