Nicht zwangsweise. Es kann sich eben auch um einen Fall von Dyskalkulie handeln, bei dem der betreffende Schüler eben wirklich nicht in der Lage ist, bestimmte mathematische Komplexe nachzuvollziehen und zu rechnen. Meistens sind davon schon die Grundrechenarten betroffen. Aufgabe des Methematiklehrers ist es daher in seiner Diagnose festzustellen, ob es sich wirklich nur um einen Rechenfehler handelt oder ob es schwerwiegendere Probleme gibt.
Das gleiche gilt dann in Deutsch für die Legasthenie.![]()