Hallo....

Folgendes Problem:

Muss dieses Semester Strafrecht III belegen....hatte letztes Semester Strafrecht I und II .... allerdings wegen zuvielen anderen Klausuren (Doppelstudium halt....Zeitaufwand bischen unterschätzt), S.Recht II nicht mitgeschrieben und dementsprechend lernen schleifen lassen....
Da ja I und II den AT abdecken wollte ich mal fragen inwieweit die für eine Stafrecht III (BT Vermögensdelikte....) Klausur vorausgesetzt sind....und wie die Chancen wären die zu bestehen mit nur "rudimentären" S. Recht II kenntnissen ?