Naja ich versteh deine Frage dahingehend nicht, weil das geläufigerweiße in AT, BT I und BT II untergliedert ist.

Also ein pauschales Strafrecht III kenn ich soweit nicht, auch die einschlägige Literatur ist nicht in derweise gegliedert.

Ansonsten willst du wohl ohne komplette AT Kenntnisse ne BT Klausur machen, und nunja, das kommt darauf an. Ich denke es gibt in jeder Klausur zumindest einen Schwerpunkt der auch immer im AT liegt, von daher wenn du Glück hast, es nur ein Schwerpunkt ist und du dich in den Vermögensdelikten genug auskennst, kannste es auch so machen.