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Drachentöter
Die Frage war einfach ob Chancen bestehen Strafrecht III zu bestehen ohne Strafrecht II.
Bei uns werden Strafrecht I und II im Doppelpack belegt...wobei Strafrecht II eben die Einführung in den AT ist.
Und Strafrecht III behandelt nun die Vermögensdelikte aus dem BT. Es würde mich nun eben interessieren wie viele Kenntnisse ich da voraussetzen muss.....da ich eben in II nix gemacht habe^^
(Wurde in der VL auch nix zu erwähnt....)
Ja ich rede hier von einer richtigen (Zwischenprüfungsrelevanten) Klausur mit Fall lösen und sowas. ^^
Keine Ahnung wie ich das besser erklären soll ....
edit:
Ach egal....ich meld mich einfach an und wenn ich merke das es nix wird schieb ich einfach einmal ^^
Geändert von haebman (17.10.2009 um 10:46 Uhr)
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