Da kann man wirklich lange herumdiskutieren.
Es gibt zwei Fraktionen, die einen behaupten es wäre illegal, trotz Besitz der Originale, die anderen meinen, es wäre legal.
Tatsächlich hat bisher keiner eine verlässliche Quelle irgendeines Gesetzbuches angeben können, wo es ausformuliert ist, wie die Rechtslage dafür steht. Das ist alles irgendwie so eine Interpretationssache.
Gewiss, wäre ich so eine Gescheiter und würde mir einfach selber einen Emulator programmieren, die PS2 Spiele abspielen kann und diesen Emulator samt gerippter Spiele auf der PS3 zum laufen bringe, so KANN Sony mir durchaus auf den Kopf schlagen und mich klagen, wegen [Nutzung des erworbenen Gegenstand, fernab des, vom Hersteller, vorgesehenen oder beabsichtigten Zwecks] (Paragraf habe ich leider vergessen, genauso, ob das im ABGB oder sonstwo drinnen steht, sorry).
Okay, lassen wir das wieder, es ist illegal und aus und basta... ich hab von Rechtswissenschaft genug in der Uni, muss ich nicht auch noch in meiner Freizeit unnötig diskutieren.![]()