Ähm...studiert man nicht extra auf Lehramt? Damit man das Lehram überhaupt erst ergreifen darf?
Geändert von Gendrek (22.09.2009 um 17:00 Uhr)
Ja schon, wollte grade schreibe, aber dank des Live-Topics habe ich gesehn wies weitergeht ^^Zitat
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@Gendrek
Hast Recht.....komisch das wir jetzt nicht mehr mit eigenen Worten reden, sondern mit Wiki
@Nesis
Jetzt hätte ich mir das Kopieren und Einfügen sparen können
Naja ich glaub, damit wär das Thema durch...
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Weil man größere Chancen mit dem Lehramt hat? o_O
EDIT:
Aus wikipedia
Bezeichnungen und Status
Im Allgemeinen werden unter Lehrern Schullehrer verstanden. Lehrer gibt es in öffentlichen Schulen und an Privatschulen. In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden Lehrer auch Professoren genannt. In weiteren Ländern werden andere Begriffe verwendet. Eine allgemein gültige Definition des Schullehrers gibt es nicht. Je nach Schulform (und in der Bundesrepublik auch je nach Bundesland) sind die Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich.
In Deutschland unterscheidet und benennt man Lehrer (unterschiedlich) je nach Schulform (z. B. Hauptschullehrer), nach Amtsbezeichnung (z. B. Oberstudienrat) und nach Fakultas (Lehrbefähigung) (z. B. Musiklehrer).
Davon abgesehen werden alle Schullehrer in den Bundesländern vom Kultus-, Bildungs- oder einem vergleichbaren Ministerium verwaltet und haben daher im Grundsatz vergleichbare Ausbildungen, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (in berufsbildenden Systemen der Bundesländer gibt es allerdings viele Ausnahmen hinsichtlich Studium/Ausbildung und Besoldung; s.o.). Lehrer an staatlichen Schulen in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sind fast durchweg Beamte, in den neuen Bundesländern dagegen fast ausschließlich Angestellte.
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Geändert von Arnold (22.09.2009 um 17:13 Uhr)
Ich glaub mit Ausnahmen wird folgendes gemeint
Lehrer müssen einen Studiengang abgeschlossen haben.Zitat von Wikipedia
Edit: Hättest du das nich gleich sagen können Nesis? Dann hätte man mir die Verwirrung erspart.