Der Schrieb, der dir nach gestelltem Antrag erlaubt, zu verweigern, ist etwas missverständlich. Da steht, so weit ich weiß, dass du gegen den Beschluss, dass es dir erlaubt ist, zu verweigern, keinen Einspruch erheben darfst ... wer würde das wollen? Zum Bund kannst du in jedem Fall gehen.

Coincidence