Ich bin ebenfalls gegen die Todesstrafe ,weil ich es für unzumutbar halte sich als Richter über ein anderes Leben zu stellen ,egal was diese Person verbrochen hat ,trotzdem muss Strafe sein wie z.B. Lebenslänglich.

Ich habe mir gerade noch zu diesem Thema die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchgelesen ,zumindest den wichtigsten Teil und dabei bin ich auf etwas interessantes gestoßen.

Lest einfach selbst:

Art. 2 EMRK Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung, verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.


Das heißt also ,dass die Todesstrafe legitim ist und das steht in der Encarta der Vereinten Nationen ,arme Welt.
Punkt "c" gefällt mir auch gut ,man hat das Recht als Polizist einen Aufruhr "blutig" ,das heißt also mit Todesopfern zu beenden ,das habe ich auch noch nicht gewusst.