weiter geht mit der fröhlichen aufklärung:
TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN
Im Jahr 2001 wurden mindestens 3.048 Personen in 31 Ländern hingerichtet. Mindestens 5.265 Personen in 68 Ländern wurden zum Tode verurteilt. Diese Zahlen geben nur den Wissensstand von amnesty international wieder; die tatsächlichen Zahlen sind mit Sicherheit höher.
Nach Kenntnis von amnesty international wurde die Todesstrafe 2001 in folgenden Staaten und Gebieten verhängt (anmerkung von galadriel: merkst du auch? alles länder, in denen man gerne leben würde, gell?):
Ägypten
Äthiopien
Afghanistan
Algerien
Armenien
Bahamas
Bangladesch
Belize
Brunei (Darussalam)
Burundi
China
Ghana
Grenada
Guatemala
Guinea
Guyana
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Jamaika
Japan
Jordanien
Jemen
Jugoslawien (Bundesrepublik)
Kamerun
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgistan
Kongo (Demokratische Republik)
Korea
Kuba
Kuwait Libanon
Libyen
Malaysia
Marokko
Mauretanien
Mongolei
Myanmar
Nigeria
Oman
Pakistan
Palästinensische Autonomiegebiete
Philippinen
Ruanda
Sambia
Saudi-Arabien
Simbabwe
Singapur
Somalia
Srilanka
Sudan
Swasiland
Tadschikistan
Taiwan
Tansania
Thailand
Trinidad und Tobago
Türkei
Uganda
Usbekistan
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten von Amerika
Vietnam
Weissrussland
Zentralafrikanische Republik
Hinrichtungen wurden 2001 in folgenden Ländern durchgeführt:
Ägypten
Afghanistan
Bangladesch
Botswana
China
Guinea
Indonesien
Irak
Iran
Japan
Jordanien
Jemen
Kasachstan
Korea (Nord)
Kuwait
Malaysia Oman
Pakistan
Palästinensische Autonomiegebiete
Saudi-Arabien
Simbabwe
Singapur
Somalia
Sudan
Tadschikistan
Taiwan
Thailand
Usbekistan
Vereinigte Staaten von Amerika
Vietnam
Weissrussland
Die große Mehrheit der Hinrichtungen fand in lediglich einer Handvoll von Staaten statt:
2001 wurden 90% der Hinrichtungen in China, Iran, Saudi-Arabien und den USA durchgeführt.
In China deuten die amnesty international vorliegenden, unvollständigen Daten darauf hin, dass bis Ende des Jahres mindestens 2.468 Menschen hingerichtet wurden - die tatsächliche Zahl liegt vermutlich weitaus höher.
Im Iran kam es zu mindestens 139 Hinrichtungen.
Aus Saudi-Arabien wurden 79 Hinrichtungen bekannt, aber die Summe dürfte weit höher liegen.
In den USA wurden 66 Menschen hingerichtet.
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Argumente gegen die Todesstrafe
1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Diese gesteht jedem Menschen das Recht auf Leben zu und hält zudem fest:
"Niemand darf der Folter oder grausamer, inhumaner oder herabwürdigender Behandlung oder Bestrafung unterzogen werden."
Da beide Rechte durch die Todesstrafe verletzt werden, tritt amnesty international weltweit und ausnahmslos für ihre Abschaffung ein.
Seitdem es die Todesstrafe gibt, bemühen ihre BefürworterInnen eine ganze Reihe von - letztlich unhaltbaren - Argumenten, zum Beispiel diese:
"Für Mörder ist die Todesstrafe nur gerecht"
Richtig ist:
Töten kann niemals gerecht sein, selbst wenn es staatlich angeordnet wird. Der Staat kann nicht das Töten per Gesetz verbieten und gleichzeitig selbst töten.
Nicht einmal in ihrer Anwendung ist die Todesstrafe gerecht: So ist in den USA der Anteil der zum Tode verurteilten Afro-AmerikanerInnen überproportional hoch. In Saudiarabien trifft es vor allem die GastarbeiterInnen. In Summe ist die Todesstrafe vor allem eine Strafe für die Armen, die sich mit wenig motivierten PflichtverteidigerInnen begnügen müssen oder überhaupt keine Chance auf rechtliche Vertretung haben.
"Lebenslängliche Haft ist genauso unmenschlich wie die Todesstrafe"
Richtig ist:
Auch lebenslängliche Haft ist zwar eine schwere Strafe, aber sie lässt dem Verurteilten immer noch die Hoffnung, vielleicht doch eines Tages entlassen zu werden.
Ganz zu schweigen von Justizirrtümern, die nach Vollstreckung der Todesstrafe nie mehr zu korrigieren sind.
"Die Todesstrafe ist abschreckender als jede andere Strafe"
Richtig ist:
Wissenschaftliche Untersuchungen haben keinen Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung erbringen können. Abschreckend wirken könnte die Todesstrafe allenfalls bei im voraus geplanten Verbrechen, doch die meisten Morde geschehen im Affekt, also unüberlegt. Die wenigen VerbrecherInnen, die einen Mord kaltblütig planen, gehen davon aus, dass sie nicht erwischt werden. Die beste Abschreckung für sie wäre daher eine hohe Aufklärungsquote.
"Nur die Todesstrafe schützt vor WiederholungstäterInnen"
Richtig ist:
Die Rückfallquote nach langjährigen Haftstrafen ist niedriger als die Quote der Justizirrtümer.
"Wenn die Todesstrafe abgeschafft wird, steigt die Kriminalitätsrate"
Richtig ist:
Zuverlässige Statistiken dokumentieren genau das Gegenteil: In Kanada sank die Mordrate, in den USA stagniert sie in den Bundesstaaten mit Todesstrafe auf höherem Niveau als in jenen, die sie abgeschafft haben.
"Die Todesstrafe ist ein Mittel gegen politisch motivierte Gewalt und Terrorismus"
Richtig ist:
Terrorismusexperten haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Exekutionen von politischen Gewalttätern wahrscheinlich genauso gut zu mehr wie zu weniger Terrorakten führen können. Denn Exekutionen können Märtyrer schaffen, die zu Identifikationsfiguren für neue Täter werden. Und Menschen wie Selbstmordattentäter lassen sich durch die Androhung der Todesstrafe bestimmt nicht abschrecken.
"Die Bevölkerungsmehrheit ist für die Todesstrafe"
Bei allem Respekt für die Demokratie: Die Menschenrechte können auch durch eine Mehrheitsentscheidung nicht angetastet werden. So kennt jedes demokratische System auch Ausnahmeregelungen für Minderheiten, um diese vor der Überstimmung durch die Mehrheit zu schützen.
Abgesehen davon: Man fragt auch nicht die Bevölkerung, ob sie Steuern zahlen will, obwohl die Mehrheit ganz sicher dagegen ist.
"Jeder souveräne Staat hat das Recht, seine Gesetze selbst zu bestimmen"
Richtig ist:
Die internationalen Menschenrechtsnormen stehen über dem nationalen Recht. Gerade das ist der Sinn der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
"Der Wunsch nach einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe ist nur ein weiterer Versuch des Westens, seine kulturellen Werte allen anderen aufzuzwingen"
Richtig ist:
amnesty international begrüßt die Vielfalt der Menschenrechtsdiskurse in unterschiedlichen Kulturen und Religionen. Gleichzeitig gilt jedoch: Die Menschenrechte sind universell, unteilbar und eng miteinander verflochten.
Auch wenn sie hauptsächlich im westlichem Kontext entwickelt wurden, ist ihr Inhalt keineswegs westlich, sondern aus verschiedenen Traditionen abgeleitet. Außerdem haben alle Mitglieder der Vereinten Nationen die Menschenrechte als den einzuhaltenden Standard anerkannt.
"Der Wunsch nach der Todesstrafe ist menschlich verständlich - was würden denn Sie tun, wenn jemand Ihr Kind umbringt?"
Richtig ist:
Es ist vielleicht menschlich verständlich, wenn jemand, dessen Kind gerade ermordet wurde, im Affekt Rache üben möchte. Aber bei der Todesstrafe geht es eben NICHT um eine Affekthandlung einer emotional extrem belasteten Einzelperson, sondern um das nüchterne, planvolle Vorgehen eines Staates, der für sich in Anspruch nimmt, objektiver Hüter über Recht und Gerechtigkeit zu sein.
Ein Staat, der statt dessen selbst zum Rächer wird, verliert nicht nur seine Autorität, sondern ist auch in höchstem Maße gefährlich.
Bleibt zuletzt noch die Frage:
Wenn es so klare Argumente gegen die Todesstrafe gibt, warum wird sie dann noch immer so häufig angewendet?
Die meisten Hinrichtungen werden nicht wegen Gewaltverbrechen, sondern aus politischen Gründen vollstreckt. Die Todesstrafe macht es staatlichen Machthabern leicht, sich missliebiger Personen zu entledigen. Zumal in einer Reihe von Ländern die mit der Todesstrafe bedrohten Taten vom Mord bis zum Ehebruch, vom Plakate-Abreißen bis zur Herabwürdigung religiöser Lehren reichen.
Die Todesstrafe ist für Regierungen auch ein billiges Mittel so zu tun, als unternehme sie etwas gegen die Kriminalität. Reformen durchzusetzen, die die Ursachen der Kriminalität bekämpfen, würden größerer Anstrengungen bedürfen.
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Die heute noch am häufigsten angewandten Tötungsmethoden:
Strang (Erhängen)
Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt, und es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod des Opfers treten durch Verletzung der Wirbelsäule ein, oder der Gefangene erleidet den Erstickungstod.
Bevor man im 19. Jahrhundert den modernen Galgen entwickelte, starben die zum Tode durch den Strang Verurteilten einen langsamen und grausamen Tod durch Erdrosselung.
Beim modernen Galgen legt man den Strick um den Hals des Verurteilten und zieht ihn zusammen, dann wird eine unter dem Opfer befindliche Falltür geöffnet. Die Fallhöhe hängt von der Länge des Strickes ab, die entsprechend der Größe und dem Gewicht des zum Tode Verurteilten berechnet wird und so bemessen sein muss, dass das Genick gebrochen, nicht aber der Kopf abgetrennt wird. Diese Art der Hinrichtung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Kenntnissen seitens des Henkers, der in der Lage sein muss, die Länge des Strickes so zu berechnen, dass der Fall des Körpers zu einem schnellen Tod führt.
Auch bei der Anwendung der neuen Methode starben die Opfer bisweilen erst, nachdem die Wärter sie an den Beinen nach unten gezogen hatten. Selbst wenn der Gefangene bereits bewusstlos ist, kann sein Körper noch krampfartig zucken und das Herz für einige Minuten weiterschlagen.
Giftspritze
Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lähmungsmittel, intravenös injiziert. Das Verfahren ähnelt der im Krankenhaus in der Anästhesie angewandten Methode, mit dem Unterschied, dass bei einer Hinrichtung tödliche Mengen dieser Mittel verabreicht werden.
Geschichte
Im Deutschland des Nationalsozialismus experimentierte Dr. Eisele im KZ Buchenwald mit verschiedenen Chemikalien und sammelte dabei Erfahrungen im sogenannten "Abspritzen". Tausende Menschen starben an den Folgen dieser "Experimente".
Das Comeback der Giftspritze erfolgte ein paar Jahre später in den USA. Bis sich der Hersteller von industriellen Tötungswerkzeugen und Holocaust-Revisionist Fred Leuchter mit der Hinrichtung durch die Giftspritze beschäftigte, wurde in den USA Penthotal verwendet, über das jedoch niemand genau Bescheid wusste, und so wurde einfach soviel Penthotal wie möglich in den Delinquenten gepumpt, da auch die tödliche Dosis unbekannt war.
Zunächst experimentierte Leuchter mit einem Muskelentspannungsmittel, welches auch bei Herzoperationen verwendet wird. Für seine Experimente verwendete er Schweine. Bei seinen Experimenten an Menschen zeigte sich die positive entspannende Wirkung, da kaum noch Hust- oder Würganfälle auftraten. Um auch noch die letzen Anfälle zu verhindern, spritzte Leuchter noch zusätzlich eine Überdosis eines antiallergischen Mittels.
Tötungsvorgang heute
Zusätzlich zur eigentlichen Hinrichtung mit Penthotal wird
• Natriumpenthotal zur Einschläferung innerhalb von 10 Sekunden,
• Pancuroniumbromid zur Muskelentspannung und Zwerchfelllähmung und
• Kaliumchlorid für den Herzstillstand
gespritzt, worauf innerhalb von zwei Minuten der Tod eintritt.
Als 1982 die erste Hinrichtung mit der Giftspritze erfolgte, wurden die Spritzen noch manuell bedient, danach kamen Injektionsmaschinen zum Einsatz.
Während Befürworter der Giftspritze behaupten, diese Methode sei humaner als andere Hinrichtungsarten, haben mehrere Ärzte auf möglicherweise auftretende Probleme hingewiesen.
Wehrt sich der Gefangene während der Hinrichtung, besteht die Gefahr, dass das Gift in eine Arterie oder ins Muskelgewebe gelangt, was sehr schmerzvoll sein kann. Werden die Mengen falsch berechnet oder die Mittel zu früh gemischt, kann die Lösung dickflüssig werden, den Katheter verstopfen und damit den Sterbevorgang verlängern. Verzögert sich die Wirkung des Betäubungsmittels, ist das Opfer möglicherweise noch bei Bewusstsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt.
Steinigung
Beim Vollzug der Todesstrafe durch Steinigung wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf oder an anderen Körperteilen ein. Da es durchaus sein mag, dass ein Mensch mehrere Steinwürfe übersteht, ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.
Im Iran, wo die Steinigung als Hinrichtungsmethode gesetzlich vorgesehen ist, heißt es in Artikel 119 des Islamischen Strafgesetzbuches:
Die Steine, die bei der Steinigung verwandt werden, dürfen nicht so groß sein, dass die Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie dürfen nicht so klein sein, dass man sie nicht mehr als Steine bezeichnen kann.
Die Steinigung wird vor allem zum Vollzug von Todesstrafen aufgrund des so genannten islamischen Scharia-Rechts angewandt (z.B. Nigeria, Steinigung wegen Ehebruchs, Amina Lawall).
Erschießung
Erschießung ist die am weitesten verbreitete Hinrichtungsart.
Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt, wobei dem Einzelschützen klar ist, wer den tödlichen Schuss abgibt. Bei Erschießungskommandos wird oft ein Gewehr mit einer Platzpatrone geladen, so dass diese Gewissheit für den einzelnen Schützen nicht mehr besteht.
Das Hinrichtungsopfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzens, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten. In asiatischen und arabischen Staaten ist die meist verbreitetste Form der Erschießung der Kopfschuss.
Ein gezielter Schuss in den Kopf hätte die sofortige Bewusstlosigkeit zur Folge. Der Vorgang dauert jedoch länger, wenn die Hinrichtung durch ein Erschießungskommando vollzogen wird, da die Soldaten aus einer größeren Entfernung und daher mit geringerer Genauigkeit schießen und möglicherweise angewiesen sind, auf den Rumpf zu zielen, der leichter zu treffen ist als der Kopf.
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c'est la vie!