sorry für den doppelpost, aber ich habe gerade das hier gesehen:

Zitat Zitat
Du aber auch, du hast genauso wie ich keine Frage beantwortet, und darüber diskutiert man nicht.
und DAS lasse ich mir nicht bieten. also, ich habe nachrecherchiert und beantworte dir gerne alle fragen -und sogar noch ein paar, die du gar nicht gestellt hast.

darunter ist sogar eine kleine statistik, nach der du gefragt hast, allerdings glaube ich, dass ich noch mehr auftreiben kann.

also (falls du/ihr nicht zu faul seid zu lesen, aber das ist dann wohl nicht mein problem):

Geschichte der Todesstrafe

Die Todesstrafe gehört zu den ältesten Strafen der Welt. Vollstreckt wurde sie schon lange bevor es Haft- oder Geldstrafen gab. Es begann in frühgeschichtlicher Zeit mit Menschenopfern, um die Götter zu besänftigen, um eine reiche Ernte und Schutz gegen Krankheiten von ihnen zu erbitten. Schon unter den primitiven Völkern wurde zum Tode verurteilt. Damals gab es noch keine niedergeschriebenen Gesetze.

Bei alten Kulturen
Bei den Babyloniern gab es die ersten geschriebenen Gesetze, die die Todesstrafe regelten - der Hammurabi-Code. Diese Gesetzgebung sah die Todesstrafe für Diebstahl, Mord und Fehler bei der Arbeit vor. Schon damals wurden Verbrechen gegen reiche, angesehene Menschen härter bestraft als Verbrechen gegen arme Menschen.

Mittelalter bis Neuzeit
Im Europa des Mittelalters kamen große Machtkonflikte durch die vielen Machthaber auf, die das Feudalsystem hervorbrachte. So hatten auch viele die Macht, über Bestrafungen zu verfügen, selbst wenn es um Verbrechen wie Mord ging. Hingerichtet wurde damals durch Köpfen, Hängen, Ertränken und Folterung bis zum Tode.

Lange Zeit wurden in Europa Menschen aufgrund der von ihnen vertretenen Meinung hingerichtet. Die Fusion von politischer und religiöser Macht war während mehrerer Jahrhundert Grund dafür, dass Menschen zum Tode verurteilt wurden, die sich kritisch gegenüber der Kirche äußerten, das traf auch besonders Wissenschaftler. Die Zeit der Inquisition ist hier besonders hervorzuheben.

Widerstand gegen die Todesstrafe
Bis zum Ende des 18. Jahrhundert nahm die Todesstrafe einen breiten Raum im Justizsystem ein, erst dann wuchs allmählich Widerstand. Die am meisten bekannte Arbeit über die Ungerechtigkeit der Todesstrafe kam damals vom italienischen Juristen Cesare Beccaria. In seinem 1764 erschienenen Werk "Die Delitti E Delle Pene" (Über Verbrechen und Strafen) schrieb er über die Ineffektivität der Todesstrafe, wenn es um die Vermeidung von Verbrechen geht und über mögliche Justizirrtümer und kam schließlich zu der Überzeugung, die Todesstrafe müsse abgeschafft werden.

Beccaria's Arbeit wurde über die Grenzen Italien bekannt und beeinflusste die Reformation der Justizsysteme. Das 19. Jahrhundert brachte dann auch in vielen Ländern die Abschaffung der Todesstrafe, die durch lebenslange Freiheitsstrafe ersetzt wurde.

NS-Zeit in Deutschland
Ab 1933 wurden im Deutschen Reich mehrere Ausnahmegesetze erlassen und dadurch die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe enorm gesteigert. Ab 1941 ermöglichte der sogenannte "Nacht und Nebel - Erlass", dass Personen, welche "die deutsche Sicherheit gefährden" aufgegriffen, aber nicht sofort erschossen oder vor ein Gericht gestellt wurden. Sie verschwanden spurlos, über ihr Schicksal wurde keine Auskunft erteilt. Die Zahl dieser "Todesurteile" ist nicht bekannt.
Nach Kriegsende machten auch die Besatzungsmächte in Kriegsverbrecherprozessen von der Todesstrafe erheblichen Gebrauch.

Entwicklung ab 1945
Im Jahr 1948 war die Todesstrafe in 8 Staaten abgeschafft, am Ende des 20. Jahrhunderts bereits in 75 (für alle Straftaten). Derzeit wird die Todesstrafe in durchschnittlich 2 bis 3 Staaten pro Jahr aus dem Gesetz verbannt und somit die Anzahl der die Todesstrafe ablehnenden Länder immer größer.
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Zahlen und Fakten
Hier einige Zahlen und Fakten - die Todesstrafe betreffend - in komprimierter Form:

1. Weltweite Anwendung der Todesstrafe
Mehr als die Hälfte aller Staaten weltweit hatten Ende 2001 die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft oder wenden diese praktisch nicht mehr an.
Jüngste Informationen, die amnesty international vorliegen, zeigen:
• 74 Staaten und Territorien haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft.
• 15 Staaten haben die Todesstrafe für alle Verbrechen bis auf außergewöhnliche, wie z.B. Verbrechen im Rahmen von Kriegshandlungen, abgeschafft.
• In 22 Staaten kann die Todesstrafe als praktisch abgeschafft gesehen werden: diese Staaten halten im Gesetz an der Todesstrafe fest, haben aber während der letzten 10 Jahre oder länger keine Hinrichtung ausgeführt und verfolgen eine Politik oder gängige Praxis des Nicht-Ausführens von Hinrichtungen.
Insgesamt sind es somit 111 Staaten, welche die Todesstrafe per Gesetz oder praktisch abgeschafft haben.
• 84 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest und wenden sie auch an, aber die Zahl der Staaten, welche tatsächlich Gefangene hingerichtet haben, ist wesentlich geringer.

2. Entwicklung in Richtung weltweite Abschaffung
Innerhalb der letzten zehn Jahre haben jedes Jahr durchschnittlich über drei Staaten die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft.
Seit 1990 wurde in über 30 Staaten und Territorien die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft, darunter Staaten in Afrika (beispielsweise Angola, Elfenbeinküste, Mauritius, Mozambique, Südafrika), Amerika (Kanada, Paraguay), Asien (Hongkong, Nepal) und Europa (Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Litauen, Polen, Turkmenistan, Ukraine).

3. Bewegungen zur Wiedereinführung der Todesstrafe
Einmal abgeschafft, wird die Todesstrafe selten wieder eingeführt. Seit 1985 wurde in über 40 Staaten die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft oder eine vorhergehende Abschaffung, die zunächst nur für einfache Verbrechen galt, auf alle Verbrechen ausgedehnt.
Während der selben Zeit haben nur vier Staaten die Todesstrafe wiedereingeführt. Einer dieser Staaten - Nepal - hat inzwischen die Todesstrafe wieder abgeschafft. Auf den Philippinen wurden seit der Wiedereinführung Hinrichtungen durchgeführt, aber in den zwei weiteren Staaten (Gambia, Papa Neu Guinea) gab es bis dato noch keine Hinrichtungen.

4. Todesurteile und Hinrichtungen
Im Jahre 2001 wurden mindestens 3.048 Gefangene in 31 Staaten hingerichtet und in 68 Staaten wurden 5.265 Menschen zum Tode verurteilt. Diese Zahlen beinhalten nur jene Fälle, welche amnesty international bekannt wurden; die tatsächlichen Zahlen sind sicherlich höher.
2001 fanden 90 Prozent aller Hinrichtungen in China, Iran, Saudi Arabien und den USA statt. Für China zeigen die nur begrenzt verfügbaren und nicht vollständigen Aufzeichnungen, welche amnesty international vorliegen, dass zu Jahresende mindestens 2.468 Menschen hingerichtet wurden, die tatsächliche Zahl wird als weit höher angenommen. Mindestens 139 Hinrichtungen wurden im Iran ausgeführt. Von Saudi Arabien wurden 79 Hinrichtungen berichtet, aber die Gesamtzahl dürfte viel höher sein. 66 Personen wurden in den USA hingerichtet.

5. Todesstrafe für jugendliche StraftäterInnen
Internationale Menschenrechtsabkommen verbieten es, StraftäterInnen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren alt waren, zum Tode zu verurteilen. Das Internatinal Convent on Civil and Political Rights, das American Convent on Human Rights und das Convent on the Rights of Child beinhalten alle Bestrebungen in diese Richtung. Mehr als 110 Staaten, deren Gesetze immer noch die Todesstrafe für einige Verbrechen vorsehen, haben Gesetze, die speziell die Hinrichtung von minderjährigen StraftäterInnen ausschließen oder es können solche Hinrichtungen ausgeschlossen werden, weil diese Länder einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind. Jedoch werden in einigen Staaten Minderjährige weiterhin hingerichtet.
Es sind sieben Staaten bekannt, die seit 1990 Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 18 Jahren alt waren, hingerichtet haben; dies sind: Kongo (Demokratische Republik), Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien, USA und Jemen. Der Staat, in dem die meisten der bekannten Hinrichtungen jugendlicher Straftäter durchgeführt wurden, waren die USA (15 seit 1990) . Sie sind mitterweile der einzige Staat weltweit, der die UNO-Kinderkonvention, die die Todesstrafe für Minderjährige verbietet, nicht ratifiziert hat.
Im Jahr 2001 wurden amnesty international drei Fälle von Hinrichtungen Minderjähriger bekannt: einer in Iran, einer in Pakistan und einer in den USA.

6. Das Argument der Abschreckung
Wissenschaftliche Studien haben übereinstimmend gezeigt, dass es keinen schlüssigen Beweis gibt, dass die Todesstrafe ein besseres Abschreckungsmittel gegen Straftaten sei als andere Formen der Bestrafung. Die jüngste Zusammenstellung von Forschungsergebnissen über den Zusammenhang zwischen Todesstrafe und Mordrate, durchgeführt für die Vereinten Nationen im Jahr 1988 und aktualisiert im Jahr 1996, kommt zu folgendem Schluss:
"Es ist der Forschung nicht gelungen, wissenschaftliche Beweise dafür zu liefern, dass Hinrichtungen eine größere abschreckende Wirkung haben als lebenslange Haft, und dass ein solcher Beweis gefunden wird ist auch für die Zukunft unwahrscheinlich. In ihrer Gesamtheit sprechen die Beweise auch weiterhin nicht für die Abschreckungshypothese..."
(Quelle: Roger Hood, The Death Penalty: A World-Wide Perspective. Oxford, Clarendon Press, Überarbeitete Auflage, 1996)

7. Auswirkungen der Abschaffung auf die Kriminalitätsstatistik
Bezüglich des Nachweises eines Zusammenhanges zwischen einer Änderung bei der Anwendung der Todesstrafe und der Kriminalitätsrate hält die oben genannte Studie fest:
"Die Tatsache, dass alle bisherigen Ergebnisse in dieselbe Richtung weisen, ist a priori ein eindeutiger Beweis dafür, dass Staaten nicht eine plötzliche und wesentliche Änderung in der Kriminalstatistik befürchten müssen, wenn sie weniger stark an der Todesstrafe festhalten".
Jüngste Kriminalitätsstatistiken von Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, zeigen in keiner Weise, dass die Abschaffung zu negativen Effekten führt. In Kanada fiel die Mordrate von 3,09 (bezogen auf 100.000 Einwohner) im Jahre 1975, dem Jahr vor der Abschaffung der Todesstrafe für Mord, auf 2,41 im Jahr 1980, und seither sank die Rate weiter. Im Jahr 1999, 23 Jahre nach der Abschaffung, betrug die Mordrate 1,76 auf 100.000 Einwohner, das sind 43 Prozent weniger als im Jahr 1975. Die Gesamtzahl der in diesem Land erfassten Mordfälle sank 1999 während drei Jahren kontinuierlich.

8. Internationale Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe
Eine der wichtigsten Entwicklungen in den letzten Jahren war der Beitritt zu Internationalen Abkommen, wodurch Staaten sich selbst gegenüber verpflichten keine Todesstrafe zu haben.
Im Moment gibt es vier solche Vereinbarungen:
Das 2. Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Second Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights), welches bis heute von 46 Staaten ratifiziert wurde. Sieben weitere Staaten haben das Protokoll unterzeichnet und ihre Absicht erklärt, zu einem späteren Zeitpunkt dem Abkommen beizutreten.
Das Protokoll der amerikanischen Konvention der Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe (Protocol to the American Convention on Human Rights to Abolish the Death Penalty), welches von acht amerikanischen Staaten ratifiziert und von einem weiteren Staat unterschrieben wurde.
Das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Protocol No. 6 to the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms), welches von 39 europäischen Staaten ratifiziert und von drei weiteren unterschrieben wurde.
Das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Protocol No. 13 to the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms), welches am 3. Mai 2002 zur Unterzeichnung eröffnet wird.
Das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte ist ein Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe zu Friedenszeiten.
Das 2. Zusatzprotokoll der internationalen Konvention der zivilen und politischen Rechte und das Protokoll der amerikanischen Konvention der Menschenrechte zur Abschaffung der Todesstrafe verlangen die totale Abschaffung der Todesstrafe, erlauben aber den Staaten, die Todesstrafe für Kriegszeiten als Ausnahme beizubehalten.
Das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention für Menschenrechte verlangt die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen.

9. Hinrichtung von Unschuldigen
Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, nicht beseitigt werden.
Seit 1973 wurden in den USA 99 Gefangene aus der Todeszelle entlassen, nachdem Beweise gefunden wurden, die ihre Unschuld bei Verbrechen, für die sie verurteilt wurden, untermauerten. Für einige dieser Menschen erfolgte die Freilassung kurz vor ihrer Hinrichtung und nach einem langjährigen Aufenthalt in der Death Row . Wiederholte Merkmale solcher Fälle sind verfahrenstechnisch begründete oder politisch motivierte Fehlurteile, wie die Verwendung unzuverlässiger Zeugenaussagen und Beweise sowie konfessionelle oder auch rassistische Vorurteile und unzueichende Möglichkeiten einer Verteidigung.
Der Gouverneur des US Bundesstaates Illinois, Georg Ryan, verfügte im Jänner 2000 ein Moratorium zur Aussetzung der Todesstrafe. Seine Entscheidung folgte der Freilassung des bereits 13. zum Tode Verurteilten, der in diesem Bundesstaat der USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahre 1977 unrechtmäßig verurteilt wurde. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden in Illinois 12 Gefangene hingerichtet.
Bei der Kundmachung des Moratoriums sagte George Ryan: "Ich kann nicht ein System unterstützen, das sich in seiner Administration als so fehlerhaft erwiesen hat und das den schrecklichsten Alptraum zur Realität werden ließ: der Staat nimmt Unschuldigen das Leben ... So lange ich nicht sicher bin, dass jeder, der in Illinois zum Tode verurteilt wurde, auch wirklich schuldig ist und solange ich nicht die moralische Gewissheit habe, dass nicht auch einem unschuldigen Mann oder einer unschuldigen Frau die Todesspritze droht, wird niemanden dieses Schicksal treffen."

10. Die Todesstrafe in den USA
• 66 Gefangene wurden in den USA im Jahr 2001 hingerichtet, womit die Zahl der Hingerichteten seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1977 bei 749 steht.
• Über 3.700 Gefangene sind zum Tod verurteilt (mit Stand 1. Jänner 2002).
• 38 der 50 US Staaten sehen im Gesetz die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe ist auch in den militärischen und zivilen US Bundesgesetzen vorgesehen.
Im Juni 2002 verbot der Oberste Gerichtshof der USA die Todesstrafe für geistig Behinderte - überlässt es aber weiterhin den einzelnen Bundesstaaten, zu definieren, was unter "geistiger Behinderung" verstanden wird.
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(to be continued)