Zitat
Original geschrieben von Lee
Mord, was ist die Definition von Mord-----> Laut meines Lexikons, dort steht unter Mord:
Vorsätzliche Tötung eines Menschen unter bes. schweren Umständen; im Strafrecht, die Tötung aus Mordlust zur befriedigung des Geschlechtstriebes (Lust M.) -- aus Habgier (meist Raub-M.) oder sonst aus niedrigen Beweggründen -- auf Heimtückische (Meuchel- M.) oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Dort stand jedoch nichts von Mord aus Vergeltung oder Rache.
Nach dieser Definition ist die Todesstrafe also kein Mord, obwohl ich das anders sehe.
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