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Original geschrieben von Lee
Mord, was ist die Definition von Mord-----> Laut meines Lexikons, dort steht unter Mord:

Vorsätzliche Tötung eines Menschen unter bes. schweren Umständen; im Strafrecht, die Tötung aus Mordlust zur befriedigung des Geschlechtstriebes (Lust M.) -- aus Habgier (meist Raub-M.) oder sonst aus niedrigen Beweggründen -- auf Heimtückische (Meuchel- M.) oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Dort stand jedoch nichts von Mord aus Vergeltung oder Rache.
Nach dieser Definition ist die Todesstrafe also kein Mord, obwohl ich das anders sehe.
Ich bin sicher, dass im Strafrecht die Rache auch als niedriger Beweggrund gewertet wird... Ausserdem wird wohl jede Art jemanden zu töten "gemeingefährlich" sein, diejenige der Regierung mit eingeschlossen

Allerdings ist die Todesstrafe, wie schon gesagt, kein Mord, wenn die Richter über dem Mörder stehen und ihre Wertvorstellung eine bessere und korrektere ist als diejenige, nach der der Mörder seine Tat begangen hat.