bei uns in hessen (das einzige bundeslang) ist die todesstrafe erlaubt (so steht es in der landverfassung).bloß wir dürfen sie nicht anwenden, weil es das grundgesetz der BRD es verbietet.

nachdem motto: Bundesrecht bricht Landesrecht.

Verfassung des Landes Hessen Artikel 21:
(1)Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schwerer Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Dieses könnt ihr in der Verfassung des Landes Hessen nachlesen.