Ich bin dafür wenn man 1000000% beweisen kann das derjenige das getan hat oder er es auch noch selber ohne viel verhör zu gibt und die sarftat so groß war das er oder sie die Totesstrafe verdient. Es steht so gar in der Hessichen Vervassung das hier die Totestrafe eingestzt werden darf (als einzigsts in Deutschland) ABER weil das Bundesgesetzbuch (oder wie die beiden dinger eigentlich heissen habe ich vergessen) über dem Hessischen Steht darf es nicht in Hessen asugeführt werden. Aber Theoretisch dürfte sie in Hessen ausgeführt werden aber nicht Praktisch.