Auf rechtlicher Basis - und das ist nunmal das einzige, wonach sich der Ausbilder richten kann - ist für Pflegehelfer eine assistierende Rolle vorgesehen, alles was darüber hinausgeht, passiert in Absprache oder in gegebener Eigenverantwortung. Und Verbandswechsel wird man einem Helfer nunmal auch nicht andrehen zumindest in einem halbwegs ordentlichen Krankenhaus, da kann man noch so unterbesetzt sein. Ähnliches gilt für die Altenpflege. Faktisch überschneiden sich aber der pflegerische Teil der Aufgaben eines Altenpflegehelfers und die Aufgaben eines Krankenpflegehelfers enorm, bis eben auf genannte Ausnahmen. Ob man der Aushilfe jetzt die Thrombosespritze in die Hand drückt, steht auf einem anderen Papier.
Wie oft siehst du einen Pflegehelfer im Krankenhaus aus der Zeitung vorlesen und längere Spaziergänge mit den Patienten machen? Im Krankenhaus werden Leute nicht betreut, sondern gepflegt.Zitat






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