So sieht es aus. Durch dieses Urteil gilt die 24h Regelung hat bestand. Das heißt das der Foreninhaber innerhalb von 24h nach Bekanntmachung eines Rechtsverstosses im Forum diesen lösen muss. Er haftet aber nicht vollumfänglich dafür das es gepostet wurde.
Das sieht die Rechtssprechung bei Blogs oder Gästebüchern übrigens anders.










), werden für diese Aufgabe nicht 20 Mann rekrutiert, die dann vermutlich sowieso die Nadel im Heuhaufen nicht finden werden.
