Zitat
Es handelt sich um eine "offizielle" Petition an den Deutschen Bundestag.
Artikel 17 Grundgesetz bestimmt: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Daraus folgt, dass derjenige, der dieses Recht in Anspruch nimmt, dies unter seinem Namen und mit seiner vollständigen Anschrift tun muss - er hat ja schließlich auch ein Recht auf Antwort.
Nicht anders verhält es sich bei der E-Petition über das Internet. Und dafür hat der Bundestag eine entsprechende Website eingerichtet. Das hat also alles seine Ordnung.
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