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Thema: Bundestagspetition zu Verbot von Killerspielen

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  1. #17
    Hier mal den Nutzen dieser Petition:

    Zitat Zitat
    Es handelt sich um eine "offizielle" Petition an den Deutschen Bundestag.

    Artikel 17 Grundgesetz bestimmt: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

    Daraus folgt, dass derjenige, der dieses Recht in Anspruch nimmt, dies unter seinem Namen und mit seiner vollständigen Anschrift tun muss - er hat ja schließlich auch ein Recht auf Antwort.

    Nicht anders verhält es sich bei der E-Petition über das Internet. Und dafür hat der Bundestag eine entsprechende Website eingerichtet. Das hat also alles seine Ordnung.
    @Skar
    Hab kein Problem damit, wenn sich Leute beteiligen würden. Doch würde ich erstmal diese Petition abwarten. Gamefront hat es jetzt auch unter die Top Story genommen und es sind mittlerweile knapp 20.000 Stimmen. Denke, dass man die 50.000er Grenze massig schaffen wird.

    Dantares

    Geändert von Dantares (09.07.2009 um 14:23 Uhr)

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