Servus,
hab mal eine kurze Frage:
Die GmbH & Co. KG ist ja nichts anderes als eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als eingesetztem Komplementär.
Für die KG ergeben sich daraus natürlich riesige Vorteile, vor allem haftungstechnisch, da es keinen natürlichen Vollhafter gibt, sprich jeder Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (egal ob als Gesellschafter der GmbH, oder als Kommanditist der KG).
Aber welche Vorteile hat die GmbH, wenn sie sich an einer KG beteiligt?
Macht die Gesellschaft Gewinn, bekommt die GmbH nichts.
Gut, macht sie Verlust, müssen sie nichts bezahlen, aber das müssten sie auch nicht, wenn sie sich gar nicht erst beteiligen.
Im Internet hab ich nur das hier gefunden:
Aber das kann doch nicht der einzige Vorteil sein, den eine GmbH aus diesem Zusammenschluss zieht, oder? Zumal diese Doppelbesteuerung afaik heutzutage sowieso nicht mehr betrieben wird.Zitat
Oder steh ich am Schlauch?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.![]()