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  1. #11
    Wie viele Stunden arbeitest du denn wöchentlich, ShooterInc.?

    Ich zitiere mal was:

    Zitat Zitat
    Arbeitszeit täglich und wöchentlich
    (§ 3 ArbZG)

    Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
    Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
    Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
    Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
    Das klingt für mich nämlich so, als ob du länger arbeitest, als du eigentlich dürftest...

    Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden und du kannst meinen Beitrag ignorieren.
    Geändert von Vitalos (30.06.2009 um 23:25 Uhr)
    Mein Youtube-Kanal mit Let's Plays von mir:
    https://www.youtube.com/Vitalos

    Playlist zum mmx-Community-Projekt (ich spiele eure Level): Let's Play SUPER MARIO MAKER:
    http://www.youtube.com/watch?v=p23eY...lcDNDjiPjYKWlv

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