Zitat von Virginie
Deine ist es offensichtlich auch nicht.
Unabhängig davon, ab wann ein Spiel freigegeben ist, ändert es nichts an der gesetzlichen Grundlage, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig sind und (mit Ausnahme des § 110 BGB) ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern grundsätzlich sowieso keine Verträge abschließen dürfen (die nicht einen lediglich rechtlichen Vorteil, etc und bla... Kaufverträge stellen immer einen rechtlichen Nachteil für beide Seiten dar... bla bla [Dies war ein Auszug aus der Rechtslage.])
Sprich: Auch wenn sich der 13jährige Kleinpeter von nebenan FF7 regulär in Laden kauft, ist der Kaufvertrag solange schwebend unwirksam, wie seine Eltern bei fehlender voheriger Einwilligung dies nicht nachträglich genehmigen.
(§ 110 BGB lasse ich hier mal komplett außen vor!)
Analog kann er (vereinfacht gesagt) seine Eltern aber ebenso anbetteln, das über ihre KK herunterladen zu dürfen.
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