Stellvertreter des Bundespräsidenten ist gem. Art. 57 GG der Präsident des Bundesrates. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bundespräsident nur zeitweilig abwesend oder aber amtsunfähig istm was im Falle von Versterben oder Ruecktritt der Fall ist.
Zitat
Zitat von Woertlich Art. 57 GG
Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.[...]
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Derzeitiger Bundesratspräsident ist der Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller. Er hat das Amt am 1. November 2008 turnusgemäß vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust, übernommen.
Im November 2009 übernimmt voraussichtlich Jens Böhrnsen, derzeit Präsident des Senats und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, das Amt des Bundesratspräsidenten.
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