Zitat Zitat von BIT Beitrag anzeigen
Fiese Frage Nummer eins. Hier galt es zum einen das Datum der Fragestellung zu beachten und zum anderen das richtige Datum zu treffen. Gesucht war nämlich der 12. September 1990, an dem die Zwei-Plus-Vier-Verträge unterzeichnet wurden. Sie traten zwar erst später in Kraft, aber Veträge sind ja bekanntlich bindend.
Boah, Du Flachfplaume. Die Unterzeichnung als Datum der Zurückerhaltung zu definieren is just random! Wenn ich heute einen Mietvertrag für den 1.08. unterzeichne, dann habe ich die Wohnung trotzdem erst im August.

Das war gemein.