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Thema: Über Markennamen und Mods

  1. #1

    Über Markennamen und Mods

    Über Markennamen und Mods

    Das deutsche Markenrecht und Abmahnrecht ist diskussionswürdig. Letztendlich lässt es sich darauf reduzieren, dass Markenrecht gegen Meinungsfreiheit abgewogen wird, und obwohl letztinstanzlich oft im Sinne der Meinungsfreiheit geurteilt wird, es vorher eine ganze Menge juristischen Ärger geben kann. Die Untiefen des Marken- und Abwahnrechts in Deutschland sind berüchtigt - beispielsweise sagen wir einmal, jemand macht seinen Ärger Luft, weil bei einer Bestellung bei einer markenrechtlich geschützten Ladenkette alles schiefgelaufen sei. Für so etwas gab es schon Abmahnungen. Sogar Webseiten wurden deshalb schon zeitweise von Gerichten stillgelegt wegen des Verdachts von Unterstellungen, welche den Markennamen beeinträchtigen.

    Um Schaden von unseren Forennutzern abzuwenden, haben wir uns daher schweren Herzens entschlossen, in unseren Foren keine Plattform für markenrechtlich geschützte Mods zu bieten. Nach eingehender, auch rechtlicher, Beratung haben wir uns daher entschlossen, zum Nachteil weniger Mods und zum Schutz unserer User zu handeln. Um das noch einmal zu unterstreichen: Nicht, weil zwangsläufig ein Markenschutz das Recht auf freie Meinungsäußerung untergräbt. Nicht, weil zwangsläufig aufgrund einem Markenschutzes entsprechende juristische Maßnahmen auch wirklich ergriffen werden. Sondern, weil jene ergriffen werden können, und selbst bei später festgestellter Unrechtmäßigkeit der Maßnahmen für die betroffene Person große Probleme entstehen würden. Dies steht der offenen Diskussionskultur von Foren diametral entgegen.

    Es tut uns leid. Sollte sich jemals das problematische Marken- und Abmahnrecht in Deutschland ändern, kann über eine Änderung dieser Politik gesprochen werden. Bis dahin aber müssen wir zur Sicherheit von euch allen markenrechtlich geschützte Mods und Markenschutz einsetzende Modder aus dem Forum verbannen. Dies betrifft die gesamten MMX-Foren.

    Wir wünschen den nun leider aus unseren Foren ausgeschlossenen Mods und Moddern noch viel Erfolg in der Zukunft.

    Beste Grüße,
    euer TheElderScrolls.info - Team in Absprache mit dem MMX-Team

  2. #2
    Wie einige von euch bemerkt haben, habe ich bisher auf Nachfragen nicht reagiert. Da ich nichts zum aktuellen Anlass sagen werde, habe ich einen etwas längeren Text zur allgemeinen Situation verfasst. Eins sollte allerdings verständlich sein: Wir prüfen nicht, ob ein vorgestellter Mod unter welchen Schutzrechten steht, heißt es erfolgt diesbezüglich keine Vorabprüfung, sondern lediglich eine Reaktion. Heißt selbst wenn ein Mod unter Markenschutz stehen sollte, so wissen wir davon erst, wenn dies vom Modder mitgeteilt wird - mit den daraus resultierenden Konsequenzen. Siehe dazu auch die Diskussion in den Scharesoft.de-Foren.

    Hier also nun der allgemeine Text zum Thema Markenrechte: Sie sind, um es auf den Kern zu reduzieren, rechtliche Konstrukte mit zwei Haupteigenschaften.

    Einerseits folgt aus dem Markenschutz, dass nicht jeder frei eine eingetragene Marke verwenden darf. Klassisches Beispiel: Ein deutsches Telekommunikationsunternehmen hat sich einen bestimmten Magentafarbton gesichert, und geht gegen diverse Internetseiten vor, die einen ähnlichen Farbton nutzt (Quelle).

    Andererseits folgt aus dem Markenschutz auch etwas, was man sehr grob vereinfacht als "Rufschutz" bezeichnen kann. Wenn ich jetzt sagen würde, der Kieselstein da auf der Straße ist völliger Schrott, dann kann sich jener nicht dagegen wehren. Würde ich das aber gegen eine Marke aussprechen, wird es kritisch. Siehe dazu unter anderem den so genannten "Supernature-Fall": Dort wurde eine Firma aufgrund unliebsamer Erfahrungen als "Betrügerfirma" bezeichnet, was eine Abmahnung zur Folge hatte (Quelle). Rechtlich gesehen gilt für Marken in etwa dasselbe wie für Personen: Üble Nachrede, Rufschädigung und vieles mehr können geahndet werden.

    Welche Folgen ergeben sich daraus? Stellen wir uns einmal vor, ich hätte Race Balancing Project (RBP) als geschützte Marke (habe ich nicht, dies dient nur der Illustration!); daraus ergäben sich drei Sachlagen:
    1. Ich könnte gegen jeden vorgehen, der seinen Mod gleich oder ähnlich nennt.
    2. Ich könnte gegen jeden vorgehen, dessen Äußerungen in irgendeiner Form den Ruf meines Mods schaden.
    3. Ich könnte gegen jeden vorgehen, der die genannten rufschädigenden Äußerungen weiterverbreitet. Das ist die so genannte "Mitstörerhaftung".

    Hätte jenes rechtliche Vorgehen vor Gericht Bestand? Außer im hohen Norden wahrscheinlich eher nicht, da die Marken nicht geschäftsmäßig genutzt werden. Aber: Abmahnungen sind schnell geschrieben, und gibt es im Dutzend billiger. Selbst um eine unberechtigte Abmahnung abzuwehren, muss in aller Regel in Vorkasse gegangen werden (sofern keine spezielle Rechtschutzversicherung vorliegt) und ist mit einem nicht zu unterschätzendem privaten Stress verbunden. Hinzu kommt, sollte die Abmahnung über ein gewisses Gericht im hohen Norden laufen, kann alles Mögliche als Ergebnis herauskommen. Siehe z.B. den Ausgang des Supernatureverfahrens (Quelle).

    Das heißt, es kommt zu einer nicht zu unterschätzenden Drohkulisse und rechtlicher Unsicherheit. Bereits im gewerbsmäßigen Bereich ist das Abmahnwesen in Deutschland, auch unter Zuhilfenahme des Markenrechts, zum modernen Raubrittertum geworden.

    Wie also mit der durch den - eventuell auch nur augenscheinlichen - Markenschutz geschaffenen Situation umgehen? Jede verantwortungsbewusste Forenleitung sollte versuchen, sowohl sich selbst als auch ihre Nutzer zu schützen. Grundsätzlich sollte man sich vor Augen führen, dass das eigentlich für den gewerblichen Bereich geschaffene Markenrecht hier für gewisse Ziele im nichtgewerblichen Rahmen zurechtgebogen wird. Hier werden Tatsachen durch eine Rechtslage geschaffen, auf die reagiert werden muss.

    Natürlich könnte man abwarten, ob ein Markenschutz auch wirklich angewendet wird (was auch an der Frage anschließt, ob er besteht oder nicht). Bloß sollte es dazu kommen, sind die sich daraus ergebenden Konsequenzen fatal. Sowohl für den jeweils betroffenen Benutzer, durch einen direkten Angriff auf seine finanziellen Ressourcen, als auch im Rahmen der eventuellen Mitstörerhaftung für die Forenleitung. Von den sich daraus ergebenden Konsequenzen in Sachen Ruf des Forums, und Auswirkungen auf die Diskussionskultur einmal ganz zu schweigen.

    Letztendlich kann bei einem markenrechtlich geschützten Mod jedwege ehrenrührige Äußerung juristische Konsequenzen haben. Zum Beispiel eine Bugmeldung. Ein Hinweis, dass mit den Danksagungen oder verwendeten Inhalten etwas nicht stimmen würde. Generelle Kritik am Inhalt des Mods, und sei es einfach nur, dass man eine Textur nicht mag. Und nur fürs Protokoll, das sind alles Sachen, die schon gegen RBP vorgebracht wurden (zu meiner Ehrenrettung: Die Sache mit den Danksagungen ergab sich daraus, dass jemand unmittelbar vor dem Release noch etwas beisteuerte, und ich vergaß, die ReadMe zu überarbeiten. Habe es dann selbstverständlich korrigiert). Wäre also nun RBP unter Markenschutz, ich hätte einer ganzen Menge Leute ziemlichen Ärger bereiten können. Denn ob hinterher juristisch berechtigt oder nicht, Abmahnungen sind schnell geschrieben, und ihre Rechtmäßigkeit muss vor Gericht geklärt werden.

    Das "deutsche" Internet ist bereits ein ziemlich trostloser Ort (siehe z.B. dies). Ich möchte keine sich daraus ergebende von Angst geprägte Diskussionskultur in von mir betreuten Foren. Und ich möchte Nutzer der von mir betreuten Foren nicht in jener (augenscheinlich) rechtlich kritischer Lage wissen. Denn letztendlich agieren wir - und mit "wir" meine ich alle Elder Scrolls-Fanseiten - im nichtgewerblichen Rahmen und beschäftigen uns in Sachen Modding mit nichtgewerblichen Erweiterungen, die für Spielspaß sorgen sollen. Die Androhung schmerzhafter juristischer Konsequenzen, die eigentlich für den gewerblichen Bereich gedacht waren, sollten darin keinen Platz haben.

    In dem Moment, wo Mods unter (augenscheinlichen) Markenschutz gestellt werden, wird die Büchse der Pandora geöffnet. Jener dadurch entstehende Rechtsunsicherheit kann nur mit vier Möglichkeiten begegnet werden:
    1. Durchsetzung der Marke bezüglich aller Beiträge ohne Prüfung auf Rechtmäßigkeit (jene kann letztendlich nur vor Gericht erfolgen!), heißt uneingeschränkte Zensur.
    2. Die Marke selbst angreifen und deren Löschung erreichen, was mit einem hohen Aufwand und Kosten einhergeht. Kaum praktikabel.
    3. Die Aufgabe der Marke durch deren Inhaber. Unwahrscheinlich.
    4. Vom Hausrecht gebrauch machen und jedwede Diskussion bezüglich der geschützten Marken unterbinden.
    Mit der Rechtsunsicherheit zu leben ist nicht akzeptabel, weder für die Forenleitung, noch für andere Forennutzer. Einfach weil sie, wie sich in der Geschichte des "deutschen" Internets leider gezeigt hat, die sich daraus resultierende Drohkulisse zu massiv ist.

    Letztendlich ergibt sich für die Besucher des Forums kein großer Unterschied zwischen #1 und #4. Durch einen augenscheinlichen Markenschutz wird eine rechtliche Situation geschaffen, auf die reagiert werden muss. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind äußerst unschön und bedauerlich, bloß ist dies etwas, das in der Verantwortung des (augenscheinlichen) Markeninhabers liegt. Entsprechend fiel die diesbezügliche Entscheidung unsererseits auch aus für den letztendlichen Schutz der Forennutzer, des Forums selbst - und letztendlich auch zum Schutz der augenscheinlich markenrechtlich geschützten Mods, da sie nun an einigen Orten weniger Ziel von möglicherweise unberechtigter Kritik werden können.

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