Zitat Zitat
„Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen.“
Wer entscheidet, was "wirklichkeitsnah", "andere grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten" und "menschenähnliche Wesen" ist/sind?
Das klingt alles sehr schwammig.
Naja, hole ich mir das Zeug weiterhin aus England. Stolz, kriminell zu sein, arr.

20€, dass beim nächsten Amoklauf trotzdem noch die Videospiele schuld sind.