Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
Das Problem wird wohl hier der sog. Taschengeldparagraf (§110, BGB) sein.

Der Anbietervertrag für Handy musste ja unterzeichnet werden und das Kind bekam ja das Handy. Somit wurden dem Kind die Mittel gegeben, solche Abzock-Abos abzuschliessen.
Es gab schon Fälle, wo Jamba damit durchgekommen ist.
Nein eben nicht.
Der Vertrag muss in der Regel über die Eltern laufen, weil es im Taschengeldparagrafen nach Auslegung darum geht, dass die Sache durch die Mittel schon bewirkt sind und nicht erst bewirkt werden. Sprich: Ratenzahlung oder langfristige Verträge sind bei Minderjährigen prinzipell (und erst recht ohne Einwilligung/Genehmigung) der Eltern nicht möglich. Auf die Überlassung des Handys auf ein Surrogat zu schließen, dass solche Aboverträge mit JAMBA mögich macht? Würde mich wundern, wie die damit durchgekommen sein wollen.