Das Problem wird wohl hier der sog. Taschengeldparagraf (§110, BGB) sein.
Der Anbietervertrag für Handy musste ja unterzeichnet werden und das Kind bekam ja das Handy. Somit wurden dem Kind die Mittel gegeben, solche Abzock-Abos abzuschliessen.Zitat von § 110, BGB
Es gab schon Fälle, wo Jamba damit durchgekommen ist.