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  1. #1
    Zitat Zitat von Nesis Beitrag anzeigen
    Aber noch schlimmer ist, dass alle Verträge die so eingegangen werden von Jugendlichen über 16 Jahren bindend sind.
    Zitat Zitat von Trigaram Beitrag anzeigen
    Hmmm... dagegen spricht ein Urteil vom 28.7.2008, in dem es auch um ein minderjähriges Kind (was man mit unter 18 per Gesetz noch ist).
    Hier der Bericht dazu.
    Das Problem wird wohl hier der sog. Taschengeldparagraf (§110, BGB) sein.

    Zitat Zitat von § 110, BGB
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
    Der Anbietervertrag für Handy musste ja unterzeichnet werden und das Kind bekam ja das Handy. Somit wurden dem Kind die Mittel gegeben, solche Abzock-Abos abzuschliessen.
    Es gab schon Fälle, wo Jamba damit durchgekommen ist.

  2. #2
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Das Problem wird wohl hier der sog. Taschengeldparagraf (§110, BGB) sein.

    Der Anbietervertrag für Handy musste ja unterzeichnet werden und das Kind bekam ja das Handy. Somit wurden dem Kind die Mittel gegeben, solche Abzock-Abos abzuschliessen.
    Es gab schon Fälle, wo Jamba damit durchgekommen ist.
    Nein eben nicht.
    Der Vertrag muss in der Regel über die Eltern laufen, weil es im Taschengeldparagrafen nach Auslegung darum geht, dass die Sache durch die Mittel schon bewirkt sind und nicht erst bewirkt werden. Sprich: Ratenzahlung oder langfristige Verträge sind bei Minderjährigen prinzipell (und erst recht ohne Einwilligung/Genehmigung) der Eltern nicht möglich. Auf die Überlassung des Handys auf ein Surrogat zu schließen, dass solche Aboverträge mit JAMBA mögich macht? Würde mich wundern, wie die damit durchgekommen sein wollen.

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