Hmmm... dagegen spricht ein Urteil vom 28.7.2008, in dem es auch um ein minderjähriges Kind (was man mit unter 18 per Gesetz noch ist).
Hier der Bericht dazu.
Hmmm... dagegen spricht ein Urteil vom 28.7.2008, in dem es auch um ein minderjähriges Kind (was man mit unter 18 per Gesetz noch ist).
Hier der Bericht dazu.
dummheit in dieser form gehört eh bestraft, wer sich auf solche ,seriösen, werbungen einlässt, mit der vertrauenswürdigen, penetranten stimme, selbst schuld.
soll aber definitiv kein freispruch für jamba sein, dass diese fragwürdige verkäufe praktizieren, wissen wir
Mal ne voll blöde Frage, was ist denn der Unterschied zwischen QFRAT und Sumpf?
Edit: Ah ja, ich seh grade hier gibts die Beiträge gutgeschrieben
Naja Danke und so ^^
Geändert von Nesis (10.05.2009 um 15:25 Uhr)
Das Problem wird wohl hier der sog. Taschengeldparagraf (§110, BGB) sein.
Der Anbietervertrag für Handy musste ja unterzeichnet werden und das Kind bekam ja das Handy. Somit wurden dem Kind die Mittel gegeben, solche Abzock-Abos abzuschliessen.Zitat von § 110, BGB
Es gab schon Fälle, wo Jamba damit durchgekommen ist.
Nein eben nicht.
Der Vertrag muss in der Regel über die Eltern laufen, weil es im Taschengeldparagrafen nach Auslegung darum geht, dass die Sache durch die Mittel schon bewirkt sind und nicht erst bewirkt werden. Sprich: Ratenzahlung oder langfristige Verträge sind bei Minderjährigen prinzipell (und erst recht ohne Einwilligung/Genehmigung) der Eltern nicht möglich. Auf die Überlassung des Handys auf ein Surrogat zu schließen, dass solche Aboverträge mit JAMBA mögich macht? Würde mich wundern, wie die damit durchgekommen sein wollen.