Zitat
Um mal ein Beispiel zu nennen:
Man nimmt eine vorhandene Rüstung, ändert die Daten in der NIF und legt neue Texturen bei. Diese Arbeit ist eine Veränderung der Original-NIF und damit eine Änderung von Originalbestandteilen des Spiels.
Erstellt man aber eine komplett eigene und neue NIF-Datei und liefert eigene Texturen mit, werden die Rechte von T2 in keiner Weise berührt und T2 hat auch keinen Einfluss darauf, ob und wie dieses PI vertrieben wird.
Das selbe wäre bei einem reinen Textur-Replacer mit ausschließlich und vollständig selbst erstellten Texturen der Fall. Der Autor liefert hier nur Grafikdateien, mit denen der ANWENDER des Replacers seine eigenen, zum Originalspiel gehörenden Grafikdateien, überschreiben/ersetzen kann. Sofern es sich nicht um veränderte Originaltexturen handelt, werden auch hier keine Rechte von T2 berührt.
Das selbe kann man auch dann annehmen, wenn ein PI nur aus einer *.esp Datei besteht. In dem Fall werden nur Steuerdaten weitergegeben, die der Benutzer ins Spiel laden kann, aber keine veränderten Originalbestandteile des Spiels. Man kann das grob damit vergleichen, als würde man eine Midi-Datei weitergegeben, die ein Keyboard veranlasst eine bestimmte Melodie zu spielen. Weder der Hersteller des abspielenden Keyboards, noch des Keyboards, auf dem die Melodie komponiert wurde, hätte an der Melodie irgendwelche Rechte.
Das T2 an allem und jedem automatisch irgendwelche Rechte besitzt, nur weil man es mit Oblivion benutzen kann, ist also ein Märchen, was immer wieder gerne mal aufgekocht wird.
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